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Ex-Bürgermeister Püschel Ex-Bürgermeister Püschel: Gericht bleibt bei Verurteilung wegen Volksverhetzung

Von Katrin Löwe 23.06.2014, 12:05
Püschel (2.v.r.) bei einer rechten Demonstration im März 2013 in Weißenfels.
Püschel (2.v.r.) bei einer rechten Demonstration im März 2013 in Weißenfels. Peter Lisker Lizenz

Halle (Saale)/MZ - Hans Püschel, NPD-naher Ex-Ortsbürgermeister von Krauschwitz (Burgenlandkreis), ist vor dem halleschen Landgericht mit einer Berufung gegen ein Urteil des Weißenfelser Amtsgerichtes gescheitert. Dort war Püschel im vergangenen Herbst wegen Volksverhetzung zu 3000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Das Landgericht verwarf am Montag die Berufung Püschels als unbegründet - auch die vom Amtsgericht verhängte Geldstrafe sei angemessen, sagte Richter Wolfgang Ehm in seiner Urteilsbegründung.

Das Gericht war überzeugt davon, dass Püschel in drei Einträgen auf seiner Internetseite den Holocaust verharmlost hat. Unter anderem hatte er dort unter dem Titel „Auschwitz, Majdanek - wann platzt die nächste Lüge?“ geschrieben: „Die seit Kindesbeinen gelernten deutschen Verbrechen sind Lügen!“ In einem selbst verfassten Gedicht bezeichnete Püschel den Holocaust als Mythos. Das Gericht widersprach der Ansicht der Verteidigung, sowohl im wörtlichen Sinne als auch aus dem Kontext heraus habe der 65-Jährige den Holocaust weder geleugnet noch verharmlost. Bei seinen Schriften handele es sich auch nicht um eine wirkliche Auseinandersetzung mit neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Opferzahl, so Ehm.

Klagen scheiterten

Mit dem Urteil wurde dem Antrag der Staatsanwaltschaft entsprochen. Die Verteidigung hatte derweil auf Freispruch plädiert. Der Angeklagte selbst hat zuvor angekündigt, bei einer erneuten Verurteilung in Revision gehen zu wollen.

Püschel hatte zum ersten Mal öffentlich für Aufsehen gesorgt, als er 2010 nach einem NPD-Bundesparteitag in Hohenmölsen verkündete, dort kaum einen Satz gefunden zu haben, „den ich nicht selbst hätte unterschreiben können“. Damals noch SPD-Mitglied, kam er einem Ausschluss aus der Partei durch Austritt zuvor und kandidierte fortan bei Wahlen für die rechtsextreme NPD. Der Gemeindekirchenrat trennte sich später von ihm, als Ortsbürgermeister wurde er suspendiert. Mit Klagen gegen die vorläufige Amtsenthebung scheiterte Püschel sowohl vor dem Verwaltungs- als auch vor dem Oberverwaltungsgericht.