Erbschaftsrecht Erbschaftsrecht: Ein Testament erspart viel Ärger
Magdeburg/MZ. - Es sei ein Irrtum zu glauben, dass der überlebendePartner automatisch Alleinerbe ist. Zur gesetzlichenErbfolge gehören ebenso Eltern und Geschwister.Besonders kompliziert könne die Erbfolge nacheiner Scheidung, erneuter Heirat oder beiLebensgemeinschaften werden. "Eindeutige Verfügungensind unverzichtbar", mahnt die Justizministerin.
Wo ein aussagefähiges und möglichst notariellbeurkundetes Testament fehlt, muss ein Erbscheinbeantragt werden. Nur mit diesem Schein istes zum Beispiel möglich, Änderungen im Grundbuchvornehmen zu lassen.
Tipps sind in der Broschüre "erben - vererben"enthalten, die das Justizministerium jetztherausgegeben hat und die dort angefordertwerden kann. Berücksichtigt sind darin auchÄnderungen, die sich aus dem Lebenspartnerschaftsgesetzund dem seit September geltenden Mietrechtergeben.