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Energieversorger Energieversorger: Stromsperrung ist der letzte Schritt

Von Andreas Ilsmann 02.11.2012, 10:21
Der Zählerstand eines Wechselstromzählers in einem Haushalt.
Der Zählerstand eines Wechselstromzählers in einem Haushalt. dpa

Halle (Saale)/MZ. - So wurde zum Beispiel im Jahr 2011 bei 8.000 der 1,2 Millionen Privat- und Geschäftskunden des Energieversorger Envia-M in Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt der Strom abgestellt, wie ein Unternehmenssprecher der MZ mitteilte.

Einer Stromsperrung gehen allerdings mehrere Schritte voraus. So erhalte der Kunde zuerst eine Rechnung. Wenn diese nicht beglichen wird, folgten eine Erinnerung und dann eine Mahnung. Im nächsten Schritt versuche ein Mitarbeiter vor Ort den offenen Betrag zu kassieren. Auch danach könne noch ein weiterer Termin vereinbart werden.

Erst wenn alle diese Bemühungen erfolglos blieben, würde der Strom gesperrt, so ein Envia-M-Sprecher. In der Regel vergingen von der ersten Zahlungsaufforderung bis zur Sperrung des Stroms 65 Tage, also mehr als zwei Monate.

In dieser Zeit habe der Kunde die Möglichkeit, mit Envia-M eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Außerdem kann er bei einer Sozialbehörde, wie zum Beispiel dem Jobcenter eine Vollmacht hinterlegen. Falls das Amt die ausstehenden Kosten übernimmt, könne die Abrechnung direkt zwischen der Behörde und dem Energieversorger erfolgen.

Auch für den Energieversorger EVH, ein Tochterunternehmen der Stadtwerke Halle, ist die Sperrung des Stroms der letzte Schritt. Davor gäbe es eine Reihe von Beratungsangeboten zum Energiesparen. Auch mit der EVH könne der Kunde eine Ratenzahlung vereinbaren, so eine Stadtwerke-Sprecherin. Außerdem unterstütze die EVH betroffene Kunden beim Ausfüllen einer Abtrittserklärung, die sie bei der zuständigen Sozialbehörde abgeben können.