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Einzelhandel Einzelhandel: Geschenke möglichst noch in diesem Jahr umtauschen

26.12.2006, 18:26
Eine Kundin tauscht ein Paar Turnschuhe um - bei einem Umtausch nach Silvester würden die Kunde nicht draufzahlen müssen, versichern viele Händler. (Foto: dpa)
Eine Kundin tauscht ein Paar Turnschuhe um - bei einem Umtausch nach Silvester würden die Kunde nicht draufzahlen müssen, versichern viele Händler. (Foto: dpa) dpa

Halle/dpa/MZ. - Um sich Ärger wegen der Erhöhung der Mehrwertsteuer zu ersparen, sollten Verbraucher unerwünschte Weihnachtsgeschenke noch in diesem Jahr umtauschen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen riskieren die Kunden ansonsten, dass der Händler von Januar 2007 an einen Ausgleich für den erhöhten Mehrwertsteuersatz verlangt. Mit dem Jahreswechsel steigt die Mehrwertsteuer von derzeit 16 auf dann 19 Prozent.

Laut Verbraucherschützer können die Händler die drei Prozentpunkte mehr vom Nettopreis ab 1. Januar aber nur einfordern, wenn sie die Kunden bereits beim Kauf vor Jahresfrist auf diese Spielregeln hingewiesen haben. Grundsätzlich gebe es ein generelles Umtauschrecht jedoch nicht, bekräftigte Uta Otto, Hauptgeschäftsführerin im Verband der Kaufleute Sachsen-Anhalt. Gefällt die Ware nicht, seien Verbraucher auf Kulanz des Händlers angewiesen. Der Kauf 2006 und der Umtausch 2007 sind laut Otto "zwei verschiedene Vorgänge". Werde die Mehrwertsteuererhöhung nicht berücksichtigt, dann geschehe das "zum Nachteil des jeweiligen Händlers".

Bei den Handelskonzernen hat die höhere Mehrwertsteuer auf den Umtausch kaum Folgen. "Bei uns ist das kein Problem", betont Karstadt-Quelle. Bei einem Umtausch nach Silvester werde der Kunde nicht draufzahlen müssen. Auch für die zur Metro gehörenden Media- und Saturnmärkte ist klar: "Wir erhöhen die Preise zum Jahresanfang nicht, dementsprechend stellt sich auch das Problem nicht." Und in den Kaufhof-Warenhäusern "gilt der Umtausch ohne Wenn und Aber". Gänzlich anders sehen die Verbraucherrechte beim Umtausch von Ware aus, die im Internet bestellt wurde. Laut Branchenverband Bitkom gibt es fast immer ein Widerrufs- oder Rückgaberecht. In der Regel blieben 14 Tage für die Rückgabe, bei Ware aus dem EU-Ausland eine Woche.