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Einzelhandel Einzelhandel: Ein Sonntag mehr für Adventsöffnung

07.11.2006, 19:10
Öffnungszeiten an einem Einzelhandelsgeschäft (Foto: MZ-Archiv)
Öffnungszeiten an einem Einzelhandelsgeschäft (Foto: MZ-Archiv) Keystone Pressedienst

Magdeburg/MZ/hk. - Im Gegenzug stimmte die CDU zu, im kommenden und den folgenden Jahren zwei weitere Feiertage mit einem Öffnungsverbot im neuen Ladenöffnungsgesetze zu belegen. Tabu für die vier Mal an Sonn- und Feiertagen mögliche Öffnung sind demnach neben Karfreitag, Totensonntag und Volkstrauertag auch der Ostermontag, der erste Weihnachtsfeiertag und Neujahr. "Angesichts der Regelung in Sachsen haben wir einen ordentlichen Kompromiss gefunden", sagte SPD-Fraktionsvize Krimhild Fischer. Der Freistaat hat in diesem Jahr drei Adventssonntage zur Öffnung freigegeben. In der Folge hatte die IHK Halle-Dessau vor erheblichen Wettbewerbsnachteilen für Händler im Süden Sachsen-Anhalts gewarnt.

Auch der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Detlef Gürth, zeigte sich zufrieden: "Mit der Regelung kommen wir den Mitgliedern unserer Fraktion entgegen, die sich für einen starken Schutz der Sonn- und Feiertage ausgesprochen hatten." Gürth hatte zuvor eine Sonderregelung für ebenfalls drei Adventssonntage gefordert, was sowohl die SPD als auch Ministerpräsident Wolfgang Böhmer (CDU) abgelehnt hatten.

Die übrigen Teile des neuen Ladenöffnungsgesetzes, das in der kommenden Woche vom Landtag beschlossen werden soll, sind nicht strittig: Demnach dürfen Geschäfte von Montag bis Freitag rund um die Uhr und am Sonnabend bis 20 Uhr öffnen. An vier Sonn- und Feiertagen darf ebenfalls geöffnet werden. Mit einer so genannten Allgemeinverbindlichkeitserklärung, die den Tarifvertrag auch auf nicht Tarif gebundene Händler ausdehnt, sollen zudem Wettbewerbsnachteile vermieden werden.