Einzelhandel Einzelhandel: Das Ladenöffnungsgesetz in Sachsen-Anhalt
Magdeburg/dpa. - Händler dürfen ihre Geschäfte von montags bis freitags rund umdie Uhr öffnen, an Samstagen bis 20 Uhr. Offene Geschäfte für maximalfünf Stunden sind zudem an bis zu vier Sonn- und Feiertagen im Jahrerlaubt. Zumeist entscheiden sich die Händler dazu an zwei oder dreiAdventssonntagen, anlässlich von Stadt- oder anderen Volksfesten oderetwa am 3. Oktober, dem Tag der Deutschen Einheit. Bis zur neuenRegelung waren von montags bis samstags Öffnungszeiten bis 20.00 Uhrund ebenfalls vier Sonntagsöffnungen erlaubt.
In anerkannten Kur- und Erholungsorten Sachsen-Anhalts mit vielTourismus gelten an Sonn- und Feiertagen besondere Öffnungszeiten.Ladenbesitzer können selbst entscheiden, ob sie an 40 Tagen im Jahrjeweils acht Stunden oder an allen Sonn- und Feiertagen für jeweilssechs Stunden zwischen 11 und 20 Uhr öffnen.