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Dresden Dresden: Staatsanwalt sieht Untreue

30.08.2006, 18:38
Dresdens beurlaubter Oberbürgermeister Ingolf Roßberg (FDP) am Montag (14.08.2006) im Landgericht der sächsischen Landeshauptstadt. (Foto: dpa)
Dresdens beurlaubter Oberbürgermeister Ingolf Roßberg (FDP) am Montag (14.08.2006) im Landgericht der sächsischen Landeshauptstadt. (Foto: dpa) dpa-Zenbtralbild

Dresden/dpa. - In dem Untreue-Prozessgegen den vom Dienst suspendierten DresdnerOberbürgermeister Ingolf Roßberg (FDP) hatdie Staatsanwaltschaft am Mittwoch vor dem LandgerichtDresden eine Bewährungsstrafe von einem Jahrund sechs Monaten gefordert. StaatsanwaltTill Pietzcker sah den Vorwurf der Untreue,Vorteilsnahme und Beihilfe zum Bankrott imZusammenhang mit der Privatinsolvenz von Roßbergsehemaligem Berater und Fluthilfe-KoordinatorRainer Sehm als erwiesen an. Der 45-jährigeRoßberg steht seit Anfang Juni vor Gericht,Sehm ist ebenfalls angeklagt.

Roßberg habe es verlernt, zwischen sich unddem Amt des Oberbürgermeisters zu unterscheiden,sagte Pietzcker. "Roßberg hat Unterlagen frisiert,Verträge rückdatiert, war skrupellos gegenüberMitarbeitern. Ihm fehlt jegliches Unrechtsbewusstsein."Er habe nicht nur die Stadt Dresden finanziellgeschädigt, sondern auch politischen und moralischenSchaden angerichtet.

Laut Pietzcker hat Roßberg gewusst, dass diewahre Höhe der Bezüge von Sehm, der 2003 privatinsolvent wurde, über eine Briefkastenfirmaverschleiert werden sollten. Mit der Vertragskonstruktionsollte Geld an Sehms Gläubigern vorbei geschleustwerden. Das habe Roßberg billigend in Kaufgenommen. Er habe das Gehalt des Fluthilfekoordinators2004 ohne ersichtliche Gründe um etwa dasDreifache auf mehr als 9000 Euro monatlicherhöht. Der Stadt Dresden sei ein Schadenin Höhe von 142128 Euro entstanden.

Roßberg (FDP) hatte vor Gericht alle Anschuldigungenzurückgewiesen. Er fühle sich von dem MitangeklagtenSehm ausgenutzt, sagte er. "Ich hätte ihmnicht vertrauen sollen." Sehm sei Ende 2002Fluthilfekoordinator geworden, weil die Verwaltungüberfordert gewesen sei. Weil der Arbeitsaufwandimmer größer geworden sei, sei Sehms Gehalterhöht worden.

Sehm muss sich wegen vorsätzlichen Bankrottsin elf Fällen sowie Bestechlichkeit verantworten.Er war bis zu seiner Suspendierung im Januar2005 auf Basis verschiedener Beraterverträgefür den Oberbürgermeister tätig. Für Sehmforderte der Staatsanwalt zwei Jahre Haftauf Bewährung. Sehms Verteidiger sprach sichfür eine Geldstrafe von höchstens 6000 Euroaus. Sehm hatte zum Auftakt des Prozessesein Geständnis abgelegt.

Roßbergs Verteidiger Peter Manthey wird morgensein Plädoyer halten. Er kündigte an, aufFreispruch zu plädieren. Die Urteile sollenam Montag gesprochen werden.