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DDR-Häftlinge in Sachsen-Anhalt DDR-Häftlinge in Sachsen-Anhalt: Opferrente für politische Gefangene steigt zum 1. Januar

13.12.2014, 08:28
Der Zellentrakt im früheren Untersuchungsgefängnis der DDR-Staatssicherheit, aufgenommen in Magdeburg.
Der Zellentrakt im früheren Untersuchungsgefängnis der DDR-Staatssicherheit, aufgenommen in Magdeburg. dpa Lizenz

Halle (Saale) - Mehr als 5600 ehemalige DDR-Häftlinge in Sachsen-Anhalt bekommen von kommendem Monat an eine um 50 Euro höhere monatliche Unterstützung als bisher. Zum Ende des vergangenen Jahres gab es in Sachsen-Anhalt 5651 Empfänger der „Besonderen Zuwendung für Haftopfer“, teilte das Landesverwaltungsamt auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Zum 1. Januar 2015 erhöht sich die sogenannte Opferrente von 250 auf 300 Euro. Ein entsprechendes Gesetz verabschiedete der Bundestag am 4. Dezember einstimmig.

Anspruch auf Opferrente

Die Opferrente steht Menschen zu, die in der DDR mindestens 180 Tage aus politischen Gründen inhaftiert waren und als bedürftig gelten. Bei Alleinstehenden liegt die Einkommensgrenze beim Dreifachen des Hartz-IV-Regelsatzes. Die strafrechtliche Rehabilitierung ist eine weitere Voraussetzung für die Zuwendung. Auch ehemalige Heimkinder und Insassen von Jugendwerkhöfen haben Anspruch auf die Opferrente.

In Sachsen-Anhalt wurden nach Angaben des Landesverwaltungsamtes 9870 Anträge gestellt und 6919 davon bewilligt, seit die Besondere Zuwendung für Haftopfer im September 2007 eingeführt wurde. Mehr als 115 Millionen Euro wurden seitdem an die ehemaligen politischen Gefangenen aus Sachsen-Anhalt gezahlt. Der Anteil des Landes an den Kosten betrug 35 Prozent. (dpa)