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Chronologie Chronologie: Der lange Streit um das Erbrecht

22.11.2002, 17:29

Nach 1945: Tausende Kleinstbauern erhalten Bodenreformparzellen als persönlich vererbbares Eigentum. Viele bezahlen es sogar über Jahre hinweg ab.

DDR-Praxis: Verordnungen sahen bei einem Besitzwechsel vor, dass der neue Landnutzer selbst in der Landwirtschaft tätig sein soll.

1990: Die letzte DDR-Regierung unter Modrow bestätigt die Bodenreformgrundstücke als bürgerliches Eigentum, ohne Beschränkungen frei verkäuflich und vererbbar.

1992: Der Bundestag beschließt, dass als Bodenreform-Erbe nur gelten soll, wer zum Zeitpunkt des Erbantritts in der DDR-Landwirtschaft arbeitete. Sonst sollen die Flächen an die Länder fallen.

Mitte 90-er Jahre: In Ostdeutschland beginnt die entschädigungslose Enteignung tausender Bodenreform-Erben. Die Gerichte geben den unnachgiebig vorgehenden Ländern in aller Regel recht.

1998: Rechtsanwältin Beate Grün aus Bayern legt eine Habitilationsschrift zum Bodenrecht der DDR vor und belegt klar die uneingeschränkte Vererbbarkeit von Bodenreformland. Ein Jahr später schließt sich der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil ihrer Rechtsauffassung an.

2000: Das Bundesverfassungsgericht nimmt die Beschwerden enteigneter Erben nicht zur Entscheidung an. Die Bodenreform-Abwicklungsvorschriften von 1992 seien "nicht zu beanstanden".

2002: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nimmt Beschwerden von Opfern an. Eine Entscheidung fällt erst 2003.