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Verkehr Verkehr in Lützen: Parkverbot am Floßgraben

Von Heike Riedel 25.09.2016, 17:01
Durch parkende Fahrzeuge wird es eng in der Straße am Floßgraben. Deswegen soll jetzt dort das Parkverbot durchgesetzt werden.
Durch parkende Fahrzeuge wird es eng in der Straße am Floßgraben. Deswegen soll jetzt dort das Parkverbot durchgesetzt werden. Peter Lisker

Lützen - Der Haussegen hängt schief in der Straße am Floßgraben in Lützen. Und ausgelöst hat das die Stadt Lützen. Denn nach dem Drängen des Ordnungs- und Rechtsausschusses des Stadtrats pocht sie auf die Einhaltung des Parkverbots in der rund 100 Meter langen Sackgasse und wird jetzt ein Schild aufstellen, das Parken dort jedermann verbietet.

Halbherzig ist sie in der Vergangenheit die Probleme, die schon immer in der engen Straße bestehen, angegangen. „Dort kommt kein Rettungsfahrzeug und keine Feuerwehr rein“, benennt sie Stadtrat Hans Schubert, Vorsitzender des Ordnung- und Rechtsausschusses.

Anwohnerversammlung für Dienstag angesetzt

Nun ist für Dienstagabend eine Versammlung mit den Anwohnern vor Ort angekündigt, zu der die Verwaltung informieren will, was sie vorhat. Ein Spielstraßenschild soll den Floßgraben zum verkehrsberuhigten Bereich machen.

So wird Klarheit geschaffen, dass dort nicht geparkt werden darf - es sei denn, es würden extra Flächen dafür gekennzeichnet. Doch das ist nicht zu erwarten.

Die Anwohner überrascht die Konsequenz der Stadt. Denn sie parken ihre Autos seit vielen Jahren unbehelligt vor den Häusern. Einige erinnern sich aber daran, dass es verschiedene Anstöße gab, das Parken am Floßgraben zu ahnden - und nicht nur, wenn fremde Autos dort stehen.

Zuletzt gab es 2014 so ein Schreiben an die Anwohner. Es sollte daran erinnern, dass sich auch nach dem Neubau der Straße 2011 und den damit verbundenen Veränderungen nichts an der rechtlichen Einordnung des Verkehrs dort geändert hat.

1993 bereits war das Thema Parken am Floßgraben hochgekocht, weil städtische Sondergenehmigungen zum Befahren und kurzzeitigen Parken in der Straße von den Anwohnern als grundsätzliches Parkrecht interpretiert wurden. Die Stadt drohte mit Ordnungsgeld, doch passiert ist nichts.

Das heißt, ganz stimmt das nicht. Wer konnte, hat sich Parkmöglichkeiten auf dem eigenen Grundstück geschaffen - spätestens als der Straßenbauleiter 2011 noch einmal bestätigte, dass die Straßenbreite es nicht hergibt, vor dem Haus zu parken.

Doch der Floßgraben ist oft zugeparkt. Und nicht nur von Besuchern der naheliegenden Eisdiele, sondern auch von Anwohnern. Drei von ihnen haben auf ihren Grundstücken gar keinen oder nicht ausreichend Platz für ihr Auto oder ihre Autos.

Sonderparkplatz am Floßgraben nur im Ausnahmefall

Was von den Anwohnern als Gewohnheitsrecht oder sogar Notwendigkeit wahrgenommen wird, ist jetzt bereits ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung.

Denn die besagt, dass aus Gründen der öffentlichen Sicherheit an engen Straßen nicht geparkt werden darf. Und eng ist es, sobald eine Mindestdurchfahrtbreite von 3,05 Metern nicht gewährleistet ist. Das ergibt sich aus der Straßenverkehrsordnung (Paragraf 12) sowie der Straßenverkehrszulassungsordnung (Paragraf 32).

Richtig wichtig wird die Durchfahrtbreite, wenn Rettungsfahrzeuge und Feuerwehr in die Straße müssen. Und dass die nicht durchkommen - erst recht nicht, wenn es schnell gehen muss und nicht um Lampen gezirkelt werden kann -, hat die Lützener Feuerwehr in diesem Jahr bei einer Übung demonstriert.

„Mit ihrem größten Fahrzeug“, beklagen jene vorwurfsvoll, die meinen, es gehe auch ohne Parkverbot mit gegenseitiger Rücksichtnahme und kleinerer Feuerwehrtechnik. Schließlich würden die Anwohner bei Bedarf ihre Fahrzeuge wegfahren. Gegenüber Fremden könne das Ordnungsamt ja härter durchgreifen.

Doch dass es nun sogar Befürworter für das Aufstellen des Verkehrsschildes gibt, bringt Ärger in die Nachbarschaft. Rechtsnormen sind zu erfüllen, sagen diese. Vor allem aber geht es ihnen um die Sicherheit, dass jederzeit schnell Retter und Helfer vor jedem Haus anrollen können, wenn das nötig ist und es um Minuten geht.

Mancher hat auch die Hoffnung, dass er seine Abfallkübel nicht mehr bis zur Schlossstraße bringen muss, sondern das Abfuhrauto vor die Grundstücke fahren kann.

Wer ein Anrecht auf einen Parkplatz im öffentlichen Raum hat, zum Beispiel wegen einer schweren Behinderung, für den könne die Stadt an der Schlossstraße einen Sonderparkplatz einrichten, sagt Ordnungsamtsleiter Ronny Mank. Ansonsten aber sieht er keinen Grund, extra Parkplätze für die Floßgrabenanwohner zu reservieren. (mz)