Trinkwasser Trinkwasser: Verband Saale-Unstrut gliedert AZV Untere Unstrut ein.

Freyburg - Den Abwasserzweckverband Untere-Unstrut - über mehr als zwei Jahrzehnte immer mal wieder ein Buhmann für Haus- und Grundeigentümer - gibt es nicht mehr. Doch kein vorschneller Jubel: Die Abwasserrechnung kommt nach wie vor. Sie kommt nun vom Trinkwasserverband, der seit Jahresbeginn offiziell Wasser- und Abwasserverband Saale-Unstrut heißt. Seit dem 1. Januar hat der Trinkwasserversorgungszweckverband Saale-Unstrut den Abwasserzweckverband (AZV) Untere Unstrut eingegliedert.
Die Abwasserrechnungen werden im Übrigen sogar etwas höher ausfallen als in den vergangenen Jahren. Am 15. Dezember nämlich, wenige Tage vor der Fusion, hat der AZV Untere Unstrut als eine seiner letzten Beschlüsse die Einführung einer Grundgebühr auch für Kunden beschlossen, die ins zentrale Abwassernetz einleiten. Diese Gebühr - je nach Zählergröße zwischen 60 und 240 Euro pro Jahr - gab es für die sogenannten Zentraleinleiter bisher nicht. Zwar wurde für sie die mengenabhängige Gebühr von 2,98 Euro pro verbrauchtem Kubikmeter Leitungswasser auf 2,87 Euro gesenkt, doch fällt die Rechnung, wie Prokuristin Silke Kassner bestätigt, unterm Strich dann doch „etwas höher“ aus. Die Einführung der Grundgebühr rechtfertigt Kassner damit, dass für den Anschluss Fixkosten anfallen, gleich ob es sich um ein Wohnhaus oder um ein womöglich nur zeitweise genutztes Ferienhaus mit geringem Verbrauch handelt.
Für die mobile Entsorgung von Kleinkläranlagen wurde die Grundgebühr von 40 Euro pro Jahr auf 60 Euro pro Jahr erhöht, die Mengengebühr für Klärschlamm von 25,67 Euro pro Kubikmeter auf 35,74 Euro. Auch die Gebühr für die Entsorgung von Niederschlagswasser - sie hängt ab von der Größe befestigter Grundstücksfläche - wurde erhöht.
Grundlage der Preisanhebung ist die Kalkulation für den Dreijahreszeitraum 2017 bis 2019, also die ersten drei Jahre nach der Fusion. Da steht die Frage im Raum, wieso die Entsorgungskosten steigen, da ein Zusammenschluss von Verbänden die Kosten doch eigentlich senken soll, wie das Land, das auf Zusammenschlüsse drängt, meint. Prokuristin Kassner begründet die Kostenerhöhung für den nächsten Kalkulationszeitraum mit einer „Unterdeckung“, die die Nachkalkulation der Jahre 2014 bis 2016 ergeben habe. 200000 Euro betrage diese Unterdeckung.