Streit in Würchwitz Streit in Würchwitz: Fluss oder kein Fluss?

Würchwitz - Wenn es reichlich regnet, schwillt die beschauliche Lindenberger Schnauder in Würchwitz deutlich an. Dann steigt auch der Wasserspiegel vor dem Haus von Wolfgang und Christiane Sittel. Den Besitzern der denkmalgeschützten „Blumenmühle“ säuft dann der ehemalige Ochsenstall ab, den das Ehepaar zu einem Mühlencafé umfunktioniert hat.
Doch nicht nur das Wasser aus der Schnauder ist ein Problem, wie Wolfgang Sittel schildert. Hinzu kommt Oberflächenwasser und das, was aus einer Quelle entspringt, die sich unter dem historischen Mühlrad im Inneren des Gebäudes befindet. Grundproblem, da sind sich die Sittels sicher, ist der marode Zustand des Mühlgrabens. Es fließt nicht genügend Wasser ab. Die Grabenmauern sind brüchig.
Wer ist für den Mühlgraben zuständig?
Aber wer ist zuständig? Eigentümer des Grabens, obwohl er durch den Gebäudekomplex und direkt am Mauerwerk entlang fließt, ist die Stadt Zeitz. Das bestätigten Dagmar Gebhard, bei der Stadt für Öffentliches Grün zuständig, und Theo Immisch vom Fachbereich technisches Zeitz bei einem Gespräch vor Ort. Die Verwaltungsmitarbeiter der Stadt informierten sich über den Zustand des Mühlgrabens und sicherten zu, den für Gewässerpflege zuständigen Unterhaltungsverband „Weiße Elster“ (UHV) mit der Säuberung der Grabenmündung zu beauftragen.
Eigentlich sind die Gewässerexperten des Verbandes ohnehin für Flüsse dieser Größe zuständig. „Der Mühlgraben ist momentan nicht existent“ und damit kein Fluss, wie UHV-Geschäftsführerin Antje Klenke auf MZ-Nachfrage erklärte. Denn der Zufluss des Gewässers wurde bereits in den 30er-Jahren abgeklemmt.
Warum gibt es eine wasserrechtliche Genehmigung?
Warum aber gibt es eine wasserrechtliche Genehmigung für die Nutzung des Mühlgrabens, wenn er gar nicht offiziell existiert?, fragen sich die Sittels. Denn für die Nutzung einer vollbiologischen Kläranlage, die zu bauen die Eigentümer der Blumenmühle verpflichtet sind, hat der Burgenlandkreis eine solche Genehmigung erteilt. Aus Sicht der Unteren Wasserbehörde des Kreises ist das kein Widerspruch:
Weil der Graben durch eine Quelle und durch „Schichtenwasser gespeist“ wird, könne er auch „als Vorflut für das Regen- und Dachwasser angrenzender Gebäude und zur Einleitung des gereinigten Abwassers der Anwohner dienen“, so die Behörde auf MZ-Nachfrage.
Ihr Gebäude gegen Wasser des angrenzenden Grabens abzudichten, ist aus Sicht der Stadt Pflicht der Immobilieneigner. Eine andere Option wäre es, aus dem Mühlgraben wieder ein Gewässer zu machen. Dass das geht, hat Landrat Götz Ulrich (CDU) in einem Brief erläutert, der der MZ vorliegt. Das Verfahren wäre bürokratisch aufwendig und teuer, könnte aber gefördert werden, heißt es weiter. Für Christiane Sittel ist die Situation unbefriedigend. Die Blumenmühle als eingetragenes Kulturdenkmal zu erhalten, sollte auch im Interesse von Stadt und Kreis sein, findet die Eigentümerin. (mz)