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Sportbetrieb in Corona-Pandemie Sportbetrieb in Corona-Pandemie: Landkreise gehen verschiedene Wege

Von Olaf Wolf 04.12.2020, 10:27
Kindersport ist nur noch in Kleinstgruppen möglich.
Kindersport ist nur noch in Kleinstgruppen möglich. Sieler

Weißenfels - Die Corona-Pandemie hat auch den Sport fest im Griff. Sportveranstaltungen wird es in diesem Jahr mit Ausnahme des Profisports nicht mehr geben. Der Breiten-und Amateursport ist faktisch zum Erliegen gekommen. Meist ist nur noch individuelle körperliche Betätigungen möglich.

Auffällig ist, dass es in den einzelnen Landkreisen unterschiedliche Entscheidungen dazu gibt, ob das in der 8. Verordnung erlaubte Training für Kinder und Jugendliche in Kleinstgruppen noch möglich ist. Das Landratsamt Saalekreis überließ es den einzelnen Kommunen, über die Freigabe der Sporthallen und Sportplätze für den Kinder-und Jugendsport zu entscheiden.

„Wir halten unsere Sporthallen für den Kinder-und Jugendsport, aber auch für den Reha-und Familiensport offen“, hieß es von dort. Eine Antragstellung sei mit Vorlage eines Hygienekonzepts daher möglich.

Leuna gibt Sporthallen für Vereine frei

Die Stadt Leuna gestattete ihren Vereinen bereits Anfang der Woche die Nutzung der Sportanlagen und Sporthallen. So habe der TSV Leuna für einzelne Abteilungen bereits Bedarf angemeldet.

Im Braunsbedra dagegen untersagte die Stadtverwaltung konsequent die Nutzung der von ihnen verwalteten Sporthallen, während das Landratsamt Saalekreis einer Nutzung ihrer Sportstätten zustimmte. In Querfurt und Bad Lauchstädt steht man der Hallennutzung nach Vorlage entsprechender Hygienekonzepte aufgeschlossen gegenüber und auch in Mücheln ist eine Antragstellung möglich.

Erste Folgen zeigt der zweite Lockdown dann doch. Der Kreissportbund (KSB) Saalekreis bestätigte, dass man bereits etwa 200 Sportlerinnen und Sportler verloren habe. „Ob die Austritte aufgrund der Corona-Pandemie erfolgten, lässt sich derzeitig noch nicht sagen. Aber letztendlich ist es nicht auszuschließen“, sagte Kristin Rumi vom KSB Saalekreis.

Sport im Burgenland muss weiter warten

Für den Landkreis Burgenland gilt dagegen eine einheitliche Regelung. In der aktuellen Allgemeinverfügung untersagte Landrat Götz Ulrich (CDU) „den organisierten Sportbetrieb von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres“.

Das gilt zunächst bis zum 11. Januar 2021. Egal, ob also in Weißenfels, Zeitz oder Hohenmölsen, Kinder oder Jugendliche. Aber auch Erwachsene müssen sich bis zum kommenden Jahr gedulden, ehe sie vielleicht wieder dem Vereinssport nachgehen können. (mz)