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Corona Schulen im Burgenlandkreis ab Montag wieder dicht

23.04.2021, 15:14
Ab Montag wird im Burgenlandkreis wieder mehr zu Hause gelernt.
Ab Montag wird im Burgenlandkreis wieder mehr zu Hause gelernt. Foto: DPA

Zeitz/Naumburg - Die Corona-Notbremse des Bundes trifft den Burgenlandkreis mit voller Wucht: Das Einkaufen mit Terminvereinbarung (Click and Meet) ist ab Sonnabend, null Uhr, Geschichte. Es gelten nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 22 bis 5 Uhr. Schulen werden ab Montag geschlossen, Kinder lernen im Distanzunterricht. Schulbesuche sind allerdings noch für Mädchen und Jungen von Abschlussklassen möglich und das im Wechselunterricht. Wie der abläuft, regeln die Schulen selbst. Kindertagesstätten schließen und bieten nur noch Notbetreuung an. Die genannten Regelungen greifen Schrittweise ab einer Inzidenz von 100. Im Burgenlandkreis betrug dieser Wert Freitag nach Angaben des Robert-Koch-Instituts 290. Damit betreffen den Kreis alle möglichen Einschränkungen, der in dieser Woche beschlossenen bundeseinheitlichen Corona-Notbremse.

Wie Landrat Götz Ulrich (CDU) Freitagnachmittag sagte, habe der Landkreis allerdings innerhalb der gesetzlichen Regelungen etwas Spielraum. Der werde zum Beispiel genutzt, um den Abschlussklassen im Wechselunterricht den Schulbesuch zu ermöglichen. Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht ist aber ein durchgeführter Coronaschnelltest an der Schule, der mit negativem Ergebnis endet. Als Abschlussklassen gelten im Burgenlandkreis die 4. Klassen, die 9. und 10. Klassen in Sekundarschulen, die 11. und 12. Klassen an Gymnasien sowie die Klassen 12 und 13 an den Berufsbildenden Schulen. Mit diesen Regeln werde auch Schülerinnen und Schülern, die sich praktisch auf die Prüfungen im kommenden Schuljahr vorbereiten, der Schulbesuch ermöglicht. Mit den Regelungen zu den Abschlussklassen orientiere sich der Landkreis unter anderem an Vorschlägen des Bildungsministeriums von Sachen-Anhalt. Den Förderschulen bleibt laut Ulrich der Wechselunterricht erhalten. Anspruch auf eine Notbetreuung in Kitas, Horten und Schulen haben Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, Kinder von Alleinerziehenden, die berufstätig sind und Kinder von Eltern, bei denen zumindest ein Elternteil im Bereich der sogenannten kritischen Infrastruktur arbeitet. (mz/Torsten Gerbank)