Osterfeld kämpft verbissen um Lärmschutz Osterfeld kämpft verbissen um Lärmschutz : Mehr Ruhe durch Tempolimit auf der A9?

Osterfeld - Die Lärmberechnungen auf der A9 entlang der Osterfelder Ortsteile Kleinhelmsdorf, Weickelsdorf und Roda erfolgten auf der Basis einer Höchstgeschwindigkeit von 130 Kilometer pro Stunde für Pkw sowie 80 Kilometer pro Stunde für Lkw und damit nach einer bundeseinheitlichen Richtlinie aus dem Jahre 1990. Dies geht aus einer Antwort des Landesverkehrsministeriums hervor, die der SPD-Landtagsabgeordnete Rüdiger Erben jetzt auf seine kleine Anfrage im Landtag bezüglich der Verkehrslärmbelastung der drei Osterfelder Ortsteile erhielt.
Osterfelder kämpfen seit Monaten um weniger Lärmbelastung durch die A9
Seit in der Kleinstadt im Frühjahr die aktuellen Berechnungen für die EU-Lärmkartierung bekannt wurden, kämpft man hier um besseren Schutz gegen den Krach dieser Hauptverkehrsader. Denn die errechneten Dezibelwerte aus den EU-Planungen würden keine weiteren Schutzmaßnahmen erfordern, hieß es.
Die betroffenen Bewohner der Orte aber empfinden die Belastung als weit höher, haben dies auch mit entsprechenden Messungen unter realen Bedingungen belegt.
Lärm in Osterfeld: Stadt fordert Tempolimits auf der A9
Es hat sich eine Bürgerinitiative gegründet, die Unterschriften von über 150 Haushalten zusammengetragen hat. Zudem fordert die Stadt im Zusammenhang mit der EU-Lärmkartierung eine Erweiterung der Lärmschutzwand von Kleinhelmsdorf sowie Tempolimits auf der Autobahn, um die Bewohner der Dörfer zu schützen. Auch den Landtagsabgeordneten Rüdiger Erben hat man beim Kampf für mehr Ruhe mit ins Boot geholt.
Landespolitiker Rüdiger Erben will sich in der Bundespolitik Rat holen
Doch Erben hatte bereits vom sachsen-anhaltischen Verkehrsminster Thomas Webel (CDU) eine Abfuhr erhalten. Der Minister hatte dabei deutlich gemacht, dass die Auswirkungen des von der Autobahn ausgehenden Verkehrslärmes auf die Ortschaften im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den Ausbau der Anschlussstelle Droyßig untersucht worden seien und für neuerliche Lärmschutzmaßnahmen die rechtliche Grundlage fehle.
„Die Lärmberechnung beruht auf einer wirklichkeitsfremden Annahme, zumal die Straßenbauverwaltung keinerlei Erkenntnisse darüber hat, wie schnell in dem Abschnitt tatsächlich gefahren wird“, so Erben. Der SPD-Landespolitiker will sich nun in der Bundespolitik Rat holen, auch um die Möglichkeit der Geschwindigkeitsbegrenzung als wirksamen Beitrag zur Lärmreduzierung prüfen zu lassen. (mz)