Hintergrund Hintergrund: Straftat, die als Sachbeschädigung verfolgt wird
In unterschiedlichen Arten und Techniken mit mehr, weniger oder ohne künstlerischem Anspruch werden Graffiti gesprüht. Dabei handelt es sich um eine Straftat. Sie wird als Sachbeschädigung gewertet, die strafrechtlich verfolgt wird. Der Täter macht sich zudem schadenersatzpflichtig. Die zivilrechtlichen Ansprüche des Geschädigten gelten 30 Jahre, teilt die Polizei auf ihrer Beratungsseite mit. Wird nur ein Einzelner aus einer Gruppe überführt, haftet er für den gesamten Schaden. Geschädigte sollten immer Anzeige erstatten und das Graffito so schnell es geht beseitigen. Eine beschmierte Wand zieht erwartungsgemäß Nachahmer an. Firmen bieten Verfahren zum Schutz und zur Beseitigung der Schmierereien an. Sprühfarbe kann auf ätzenden Säuremixturen basieren, so dass der Kontakt gesundheitsschädlich sein kann.