Auch Geimpfte zum Test? Fünf Fragen und Antworten zu Corona-Maßnahmen an Schulen im Burgenlandkreis
Nach Beginn des neuen Schuljahres haben die Eltern im Landkreis noch immer viele Fragen. Warum selbst der Leiter des Bildungsamts nicht alle aufklären kann.

Weissenfels/Zeitz/MZ - Eine Woche nach dem Schulstart brennen den Eltern vor allem im Hinblick auf die Corona-Maßnahmen noch einige Fragen auf den Nägeln. In der Sitzung des Kreiselternrats am Mittwochabend im Hotel „Euroville“ in Naumburg haben haben sie diese an Robert Aßmann, den Leiter des Bildungsamts des Burgenlandkreises, gerichtet. Die MZ fasst die wichtigsten Punkte zusammen.
1. Droht eine Zweiklassengesellschaft in den Schulen?
Die Elternvertreterin Nadine Herbarth meinte, „wir sind in einer Zweiklassengesellschaft angekommen“, da Schüler, die bereits geimpft sind, was ab zwölf Jahren möglich ist, sich nicht den verpflichtenden Coronatests unterziehen müssen. Obgleich die Gefahr geringer ist, können auch Geimpfte infiziert und infektiös sein, weshalb sie die derzeit geltende Regelung ungerecht findet. Auch die Droyßiger Ärztin Dr. Cornelia Roßdeutscher hat sich kürzlich gegenüber der MZ dafür ausgesprochen, Geimpfte weiterhin zu testen. Die derzeit geltenden Testregeln könnten jedoch weder der Kreis noch das Land ändern, da es sich um eine gesetzliche Vorgabe vom Bund handele, so Robert Aßmann. Nichtsdestotrotz könnten auch geimpfte Schüler und Lehrer die Tests an den Schulen nutzen, was der Bildungsamtsleiter sogar ausdrücklich empfiehlt, vor allem bei den Lehrern, da diese dadurch „auch eine Vorbildfunktion erfüllen“.
2. Müssen bei Infektionen ganze Klassen in Quarantäne?
Der Elternvertreter Holger Eichardt wollte wissen, welche Quarantäneregeln an den Schulen gelten. „Meines Wissens gibt es dazu noch keine Regelung vom Land“, entgegnete Robert Aßmann. Das Gesundheitsamt befolge deshalb die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts, laut denen nur „unmittelbare Kontaktpersonen“ isoliert werden müssen. Dazu schaue sich das Gesundheitsamt „die Infektionsfälle sehr genau an“, beispielsweise wer neben dem infizierten Schüler saß, ob eine Maske getragen und regelmäßig gelüftet wurde und auch, mit wem der Infizierte zusammen im Schulbus saß.
Zudem bestehe die Möglichkeit, sich nach fünf Tagen „freizutesten“. Robert Aßmann könne aber auch nicht ausschließen, dass ganze Klassen in Quarantäne müssen, falls die Sieben-Tage-Inzidenz wieder so hoch wie im vergangenen Winter sein wird. Dann sei das Gesundheitsamt mit der Kontaktverfolgung so stark ausgelastet, dass die akribische Einzelfallverfolgung nicht mehr möglich sei und man auf Nummer sicher gehen müsse.
3. Sind die Schulen Pandemietreiber?
Schon im vergangenen Schuljahr kam immer wieder die Frage auf, welche Rolle die Schulen beim Infektionsgeschehen spielen, so auch wieder bei der Kreiselternratssitzung. „Wir haben festgestellt, dass die Schulen keine Pandemietreiber sind“, sagte Robert Aßmann, ergänzte aber, dass es auch Fälle gegeben habe, „wo beispielsweise acht Schüler in einer Klasse infiziert waren“, weshalb es wahrscheinlich sei, dass einer von ihnen die anderen angesteckt hat. Zumeist würden sich die Schüler aber im familiären Umfeld anstecken.
4. Können elfte Klassen in Präsenz unterrichtet werden?
Falls doch der Fall eintreten sollte, dass es noch einmal zu Schulschließungen kommt, so warb die Mutter Eva Ziehlberg-Buchhold dafür, die elften Klassen, bezihungsweise bei Schulen mit 13 Klassen die zwölften Klassen, weiter in Präsenz zu unterrichten, wie es auch bei den Abschlussklassen getan wird. Denn auch die Noten in dieser Klassenstufe gehen in das Abiturzeugnis ein. Das fand Robert Aßmann sinnvoll, doch obliege die Entscheidung dazu den Schulen.
5. Dürfen Lehrer Schüler zu Impfungen informieren?
An den Berufsbildenden Schulen im Burgenlandkreis werden Corona-Impfungen angeboten. Das solle aber „vornehmlich am Wochenende geschehen, um das Impfangebot von der Schulzeit zu entkoppeln“, so Robert Aßmann. Das Angebot wolle man auch auf weiterführende Schulen ausweiten. Bei minderjährigen Schülern muss dazu aber die Zustimmung aller Sorgeberechtigten vorliegen und mindestens einer von ihnen bei der Impfung dabei sein. Dazu kam die Frage auf, ob man im Klassenverband zu den Impfungen informieren könne. Nein, lautete die klare Antwort. Solche Aufklärungsgespräche dürfe nur ein Arzt führen.