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Landrat verschärft Vorgaben Corona im Burgenlandkreis - Landrat verschärft Vorgaben für Infizierte

Von Martin Walter 23.11.2020, 11:07
Coronavirus in Sachsen-Anhalt
Coronavirus in Sachsen-Anhalt www.imago-images.de

Weissenfels/Zeitz - Das Warten auf ein Corona-Testergebnis zehrt an den Nerven. Oft vergehen Tage, bis die Teströhrchen im Labor ankommen, analysiert und positive Befunde an das Gesundheitsamt weitergeleitet werden. Doch wenn Infizierte nicht schnell genug in Quarantäne geschickt werden, ist die Gefahr groß, dass sie andere anstecken.

Ab Montag: Pflicht zur sofortigen Selbstquarantäne nach positiven Corona-Test

Die Corona-Testergebnisse beschleunigen kann die Kreisverwaltung nicht. Mit einer neuen Allgemeinverfügung will der Landrat aber erreichen, dass weniger wertvolle Zeit zwischen positivem Testergebnis und der Anordnung einer Quarantäne verstreicht. Die Verfügung tritt ab Montag in Kraft und gilt bis zum 31. Januar 2021.

Menschen, denen ein positives Testergebnis auf das Coronavirus vorliegt, sowie alle Angehörigen desselben Haushalts müssen sich dann selbstständig für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben, auch wenn sie noch keine Anweisung des Gesundheitsamts erhalten haben. Dies gilt sowohl bei Ergebnissen der Standard-PCR-Tests als auch bei den Antigen-Schnelltests, die immer mehr Verbreitung finden.

Labore sowie Gesundheitsamt im Landkreis überlastet

Amtsärztin Dr. Ina Schmidt begründete das lange Warten auf Testergebnisse zuletzt damit, dass viele Labore technisch schlecht ausgestattet seien und Ergebnisse teils noch per Fax verschicken würden. Doch auch im Gesundheitsamt hapert es. Immer wieder warten Menschen lange auf eine Rückmeldung von der Behörde.

Und das, obwohl dessen Personal seit Pandemiebeginn bereits um über das Doppelte aufgestockt wurde und sowohl Soldaten der Bundeswehr als auch Medizinstudenten zur Unterstützung herangezogen wurden. Landrat Götz Ulrich (CDU) spricht von einer „Überlastung des Gesundheitsamtes“. Es gibt einfach zu viel zu tun.

Landrat appelliert an Infizierte, weil Menschen sich nicht an Quarantäne halten

Die neue Verfügung soll helfen, das Gesundheitsamt zu entlasten. Und es soll eine „rechtliche Lücke“ schließen, wie Götz Ulrich sagt. Denn wirklich bindend war eine Quarantäne bislang erst, wenn das Gesundheitsamt diese angeordnet hat. „Die meisten Menschen sind ja so rücksichtsvoll, dass sie bisher auch schon zu Hause geblieben sind, wenn sie ein positives Testergebnis hatten“, sagt Götz Ulrich. 

Doch habe es eben auch Fälle gegeben, bei denen Menschen trotz einer nachgewiesenen Infektion noch einkaufen oder anderweitig unterwegs waren und somit womöglich das Virus weiter verbreitet haben, führt er weiter aus. Für Menschen, die nicht zum Haushalt gehören, aber trotzdem Kontakt mit dem Infizierten hatten, gelte die Regelung indes nicht.

Dass auch sie sich ohne einen Test vorsorglich in Quarantäne begeben, könne man nicht erwarten und sei auch rechtlich schwierig umzusetzen. „Da bedarf es weiterhin einer Benachrichtigung durch das Gesundheitsamt“, so Götz Ulrich. Nichtsdestotrotz appelliert er an Infizierte, dass sie Kontaktpersonen von sich aus Bescheid sagen und diese sich dann nach Möglichkeit selbstständig isolieren.

„Von schlimmsten Beschimpfungen bis zum vollsten Verständnis ist alles dabei“

Zudem sind die Menschen verpflichtet, bei einem positiven Testergebnis das Gesundheitsamt anzurufen. Diesbezüglich werde eine neue Telefonnummer eingerichtet und mit Inkrafttreten der Allgemeinverfügung am Montag bekannt gegeben. Auch die Hausärzte im Burgenlandkreis würden nun schriftlich über die neue Allgemeinverfügung informiert. Außerdem erhalten sie Briefe für die Patienten, die ein Symptomtagebuch und Hinweise zur Quarantäne enthalten.

Den Mitarbeitern des Gesundheitsamts seien indes schon alle erdenklichen Reaktionen entgegengeschlagen, wenn sie die Menschen in Quarantäne schicken mussten. „Von schlimmsten Beschimpfungen bis zum vollsten Verständnis ist alles dabei“, sagt der Landrat. (mz)