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Bergbau im Burgenlandkreis Bergbau im Burgenlandkreis: Kommen jetzt zwischen Hohenmölsen und Lützen die Bagger?

Von Birger Zentner 23.09.2016, 09:00
Wohin wenden sich die Abraum- und Kohlebagger in den nächsten Jahren?
Wohin wenden sich die Abraum- und Kohlebagger in den nächsten Jahren? Peter Lisker

Lützen - Ein großer orangefarbener Fleck macht den Bürgern in den Orten der Region zwischen Hohenmölsen und Lützen zu schaffen. Er ist eingezeichnet in einer Karte, die zum Entwurf des regionalen Entwicklungsplanes 2016 für die Planungsregion Halle gehört. Nach der Legende des Kartenmaterials bedeutet die orange Farbe, dass dort eine Fläche liegt, auf der Rohstoffgewinnung stattfinden kann. Oder soll? Und um welchen Rohstoff es sich handelt, ist auch allen klar - Braunkohle.

Nach den Worten von Annika Rothe von der Bürgerinitiative gegen einen Tagebauneuaufschluss im Raum Lützen wirft das Kartenmaterial noch weitere Fragen auf. Die Autobahn 38 ist plötzlich verschwunden. Es sei kein Korridor dafür freigehalten worden. Und in und um Röcken gibt es keine markierte Fläche, die ein Areal für Denkmalpflege und Kultur ausweist. Dabei hat es immer geheißen, dass der Geburtsort Nietzsches in Sachen Kohlegewinnung tabu ist. Sind diese Aussagen nun überholt, fragt man sich in der Bürgerinitiative. Lediglich bei Großgörschen und östlich von Lützen sind in der Karte Flächen markiert, die auf den Schutz der Landschaft als Kulturgut verweisen. Ersteres wegen der Schlacht von 1813 in den Befreiungskriegen gegen Napoleon, zweiteres wegen der Schlacht im Dreißigjährigen Krieg von 1632, in der Schwedenkönig Gustav Adolf umkam.

Eigentlich kein Tagebau Lützen ohne Kraftwerk in Profen

Für die Mitglieder der Bürgerinitiative ist damit ziemlich klar, dass die Pläne für einen neuen Tagebau weiter verfolgt werden. „Die frühere Aussage, kein Tagebau Lützen ohne Kraftwerk in Profen, wird widerlegt“, heißt es in einer Stellungnahme der Bürgerinitiative. Die zitierte Feststellung war unter anderem von Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) getroffen worden. Und da die Kraftwerkspläne auf Eis liegen und ihre Realisierung sehr unwahrscheinlich ist, war man in der Region Lützen davon ausgegangen, dass die Tagebaupläne fallen gelassen wurden. Nun sollen sie aber für die Versorgung des Kraftwerks Schkopau und der Zeitzer Zuckerfabrik wiederbelebt werden, meint die Initiative. Und ebenso wird kritisiert, dass „unter den schützenswerten Kulturgütern Röcken mit Nietzsche-Taufkirche und Grabanlage nicht aufgeführt“ ist.

A 38 wird nicht weggebaggert

Landrat Götz Ulrich (CDU), der zugleich Vorsitzender der Regionalen Planungsgemeinschaft ist, hält die ganze Aufregung für unbegründet. Einerseits deshalb, weil nach seinen Worten in dem 2016er Entwurf nur Dinge eingezeichnet wurden, die neu sind. Und die fußen auf dem entsprechenden Landesplan von 2010. „Wir sind verpflichtet, das in unseren regionalen Plan zu übernehmen“, sagt Ulrich. Die fehlende Autobahn 38 im Raum Lützen sei in Vorgängerplänen eingezeichnet, bleibe demnach erhalten und sei nicht gedanklich schon weggebaggert. Dasselbe gelte für Röcken. „Es bleibt dabei, dass es ein schützenswertes Kulturgut ist“, sagt der Landrat. Neu gegenüber dem Planungsstand von vor 2010 sei eben dagegen die Ausweisung der Kulturareale bei Großgörschen und Lützen.

Kein Freibrief für Tagebauaufschluss

Ebenso wenig sei die orange gekennzeichnete Fläche zwischen Hohenmölsen und Lützen ein Freibrief für einen Tagebauaufschluss. „Das bedeutet lediglich, dass die Rohstoffe geschützt sind und bei konkurrierenden Interessen auch das Thema Rohstoffgewinnung mit abgewogen werden muss“, sagt Ulrich. Wollte jemand in dem Gebiet zwischen Hohenmölsen und Lützen fördern wollen, müsste ein sogenannter Regionaler Teilentwicklungsplan (TEP) aufgestellt werden. Anordnen könne das nur das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr. „Ein solcher Planungsraum existiert aber für Lützen nicht“, sagt Ulrich.

Aufgrund der gegenwärtigen politischen Situation und gemäß dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, SPD und Grünen in Sachsen-Anhalt hält er es für unwahrscheinlich, dass es eine Anordnung für so einen TEP geben könnte. Nach den Worten des Landrates gibt es auch keinerlei bergrechtliche Genehmigung vom zuständigen Landesamt für Geologie und Bergwesen. Die wäre ebenso Voraussetzung, um Kohlegewinnung zu betreiben.Am heutigen Freitag findet in Lützen eine Informationsveranstaltung zum Thema statt, zu der die Bürgerinitiative „Zukunft statt Braunkohle“ einlädt. Sie beginnt um 18 Uhr in der Gaststätte „Roter Löwe“, Ernst-Thälmann-Straße 9. (mz)