Bundesverwaltungsgericht Bundesverwaltungsgericht: Richter bremsen Nordverlängerung der A 14

leipzig/MZ - Thomas Webel gab sich zunächst kleinlaut und machte gute Miene zum bösen Spiel. „Natürlich freue ich mich nicht darüber, dass wir erst mal nicht wie geplant weiterbauen können“, sagte Sachsen-Anhalts Verkehrsminister, kurz nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Planungen für die A 14 nördlich von Magdeburg, im Abschnitt zwischen Colbitz und Dolle, als rechtswidrig eingestuft hatte. Andererseits sei er dem Gericht für die intensive Befassung mit dem Thema und seine klaren Aussagen dankbar. „Mit Blick auf die weiteren Autobahnabschnitte haben uns die Richter wichtige Hinweise gegeben und Festlegungen getroffen, die uns helfen werden, die weiteren Planungen zügig voranzutreiben“, sagte der CDU-Politiker.
Doch was der Minister wichtige Hinweise nennt, ist eine deutliche Kritik der Leipziger Bundesrichter an den Planungen der Behörden in Sachsen-Anhalt. Und die trifft das Land nicht zum ersten Mal. Schon 2011 hatte das Bundesverwaltungsgericht die „fehlerhafte Abschnittsbildung“ bei dem Verkehrsprojekt kritisiert. Damals sollte ein 1,5 Kilometer langes Teilstück nördlich Colbitz „auf der grünen Wiese“ enden. Die Rechtsprechung sehe aber vor, erklärte ein Sprecher des Bundesverwaltungsgerichtes, dass jeder Abschnitt eine eigene verkehrstechnische Bedeutung haben muss, also etwa zwei Anschlussstellen verbindet. Weil das aber nicht der Fall gewesen sei, habe der Planfeststellungsbeschluss für die Strecke zwischen Wolmirstedt bis nördlich von Colbitz bereits damals nach einer Klage des BUND auf der Kippe gestanden. „Gerettet wurde er nur durch einen Vergleich“, erklärte der Gerichtssprecher. Das Landesverwaltungsamt verpflichtete sich, das 1,5 Kilometer lange Stück in den im Norden anschließenden Abschnitt aufzunehmen. Doch auch gegen den klagte der BUND - und die Richter folgten der Kritik nun in einigen Punkten.
Die Nordverlängerung der A 14 ist insgesamt 155 Kilometer lang und verläuft auf dem Gebiet der Bundesländer Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Der größte Teil der Strecke, rund 97 Kilometer, liegt in Sachsen-Anhalt.
Die 97 Kilometer A14-Nordverlängerung in Sachsen-Anhalt sollen laut Plan rund 815 Millionen Euro kosten. Geplant sind insgesamt zehn Anschlussstellen, eine einseitige Tank- und Rastanlage bei Burgstall (Kreis Börde) sowie vier Parkplätze mit Toiletten.
Das Raumordnungsverfahren für das knapp sechs Kilometer lange erste Teilstück der A14-Nordverlängerung in Sachsen-Anhalt zwischen Wolmirstedt und Colbitz beginnt. Am 12. April 2005 beginnt die so genannte Linienbestimmung.
Für das knapp sechs Kilometer lange erste Teilstück der A14-Nordverlängerung in Sachsen-Anhalt zwischen Wolmirstedt und Colbitz beginnt die Planfeststellung. Am 5. März 2010 wird der Planfeststellungsbeschluss gefasst.
Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) gibt in Berlin den Startschuss für den ersten Teilabschnitt in Sachsen-Anhalt. Die Finanzierung sei, unter anderem mit Geld der EU, gesichert. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) spricht von einem Durchbruch.
Die Bauarbeiten für den exakt 5,65 Kilometer langen Abschnitt zwischen Wolmirstedt und Colbitz beginnen mit dem ersten Spatenstich durch Bundesverkehrsminister Ramsauer, Regierungschef Haseloff und Verkehrsminister Webel bei Colbitz. Seit 2. April 2013 wird an der eigentlichen Strecke gebaut. Sie beginnt etwa 800 Meter nördlich von Mose, einem Ortsteil von Wolmirstedt nahe der Bundesstraße 189 (Anschlussstelle Wolmirstedt), führt von dort im Bogen östlich um Colbitz und nähert sich im Norden von Colbitz wieder der B 189 (Anschlussstelle Colbitz).
In Mecklenburg-Vorpommern kommen die Arbeiten für die Autobahn voran. Am Autobahndreieck Schwerin wird der erste Spatenstich für ein 16 Kilometer langes Teilstück bis nach Grabow gesetzt. Die Fertigstellung des Abschnitts wird für Sommer 2015 geplant.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig weist eine Klage der Umweltschutzorganisation BUND gegen einen geplanten Abschnitt in der Brandenburger Prignitz ab. Auch die Argumentation, die Trasse sei wegen eines zu geringen Verkehrsaufkommens grundsätzlich gar nicht notwendig, wird von den Bundesrichtern nicht geteilt.
Die Arbeiten für die A14 beginnen nun auch auf dem Gebiet von Brandenburg. Mit einem symbolischen Spatenstich beginnen sie an einem zwölf Kilometer langen Stück zwischen Karstädt und Groß Warnow für rund 100 Millionen Euro. Dieser Abschnitt soll 2015 fertig sein.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig kippt die Planung für einen Abschnitt zwischen Colbitz und Dolle. Die Planer hätten die Folgen einer von der Bundeswehr geplanten Übungsstadt unweit der Trasse für die Umwelt nicht ausreichend einbezogen, zudem hätten Änderungen während der Planung neue Untersuchungen notwendig gemacht.
Im Prinzip handele es sich um einen Fortsetzungsfehler, so das Gericht. Was damals die Planung rettete, fällt den Behörden nun auf die Füße. Das umstrittene Teilstück wurde einfach dem nächsten Abschnitt zugeordnet, eine erneute, umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung des gesamtes Abschnittes wurde aber nicht durchgeführt, kritisierten die Richter. Auch zusätzliche Kompensationsmaßnahmen für die Umwelt hätten in den Planungen des Landes keine Rolle gespielt.
Die Befürchtung der Planer, die Richter könnten das gesamte Projekt kippen, bewahrheitete sich indes nicht. „Das Land hat die Möglichkeit, die festgestellten Mängel in einem ergänzenden Verfahren zu beheben“, hieß es. Geprüft werden müssten auch Auswirkungen der Autobahn und der von der Bundeswehr geplanten Übungsstadt Schnöggersburg auf einige Vogelarten. Mit weiteren Änderungen zum Natur- und Artenschutz sowie Forderungen nach einem Ausbau der B 189 oder einer neuen Trassenführung setzte sich der BUND vor Gericht derweil nicht durch.
Und so gab sich Webel letztlich wieder optimistisch und kämpferisch. Das Gericht habe den Bedarf für die Trasse bestätigt. „Und dass die grünste Autobahn Deutschlands gebaut wird, daran besteht kein Zweifel.“