1. MZ.de
  2. >
  3. Mitteldeutschland
  4. >
  5. Bundesverfassungsgericht: Bundesverfassungsgericht: Karlsruhe urteilt über Gesetz zur Sicherungsverwahrung

Bundesverfassungsgericht Bundesverfassungsgericht: Karlsruhe urteilt über Gesetz zur Sicherungsverwahrung

28.01.2004, 12:04
Das Archivfoto zeigt einen Gebäudeteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgerichtverkündet am 10. Februar sein Urteil über das sachsen-anhaltischeGesetz zur nachträglichen Sicherungsverwahrung von Schwerverbrechern. (Foto: dpa)
Das Archivfoto zeigt einen Gebäudeteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgerichtverkündet am 10. Februar sein Urteil über das sachsen-anhaltischeGesetz zur nachträglichen Sicherungsverwahrung von Schwerverbrechern. (Foto: dpa) dpa

Karlsruhe/Magdeburg/dpa. - NebenSachsen-Anhalt und Bayern hatten auch Baden-Württemberg und Thüringenentsprechende Gesetze erlassen.

Wegen der unklaren Rechtslage hatte Sachsen-Anhalt erst in dervergangenen Woche sein entsprechendes Gesetz um ein Jahr verlängert.Damit können rückfallgefährdete Schwerverbrecher nach Ende ihrerStrafe weiterhin durch eine Sicherungsverwahrung nachträglich hinterGitter behalten werden. Ohne diese Verlängerung hätte im März einMörder in die Freiheit entlassen werden müssen, obwohl Gutachten inseinem Fall neue brutale Straftaten prognostizieren.

Das so genannte Unterbringungsgesetz war im März 2002 in Kraftgetreten und wurde in der Hoffnung auf eine bundesweit einheitlicheRegelung zunächst bis März 2004 befristet. Bisher gibt es eine solcheeinheitliche Regelung nicht.