BUND klagt BUND klagt: Weiter juristisches Tauziehen um A14-Nordverlängerung

Magdeburg - Das juristische Tauziehen um den Bau der Autobahn 14 (Magdeburg-Schwerin) geht weiter. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) Sachsen-Anhalt sieht in einem ergänzten Planfeststellungsbeschluss den Schutz seltener Tiere erneut nicht ausreichend berücksichtigt, wie er am Montag in Magdeburg mitteilte. Konkret geht es um den Abschnitt zwischen den Anschlussstellen Dolle und Lüderitz. Der BUND Sachsen-Anhalt hatte gegen diesen Abschnitt beim Bundesverwaltungsgericht Klage eingereicht. Das Gericht hatte das Verfahren laut BUND ausgesetzt, damit das Land die Pläne nachbessern konnte.
Der Planfeststellungsbeschluss sei auch in der geänderten Form rechtswidrig, weil er neben einer Vielzahl von Mängeln auch erhebliche Beeinträchtigungen für das Vogelschutzgebiet „Colbitz-Letzlinger Heide“ mit sich bringe, argumentierten BUND und eine Anwaltskanzlei am Montag. Beispiele seien der Ziegenmelker und weitere geschützte Vogelarten.
Experten in Verkehrsministerium wollen sich die Einwände des BUND nun genau ansehen, wie ein Sprecher sagte. Die Autobahn soll bis 2020 fertig sein. Der BUND sieht sie als nicht notwendig an und plädiert stattdessen für den Ausbau einer bestehenden Bundesstraße. (dpa)