Brenntage Brenntage: Genehmigung nach Postleitzahl
Halle (Saale)/MZ. - Verbot: Generell nicht erlaubt ist das Verbrennen von Gartenabfällen in Halle, Dessau-Roßlau, Magdeburg sowie den Kreisen Anhalt-Bitterfeld, Jerichower Land, Mansfeld-Südharz, Salzlandkreis und Saalekreis.
Erlaubt: In den übrigen Kreisen sind Brenntage zeitlich festgelegt: etwa im Kreis Wittenberg von Mitte Oktober bis Ende März, in der Stadt Wittenberg aber nur von Mitte Oktober bis Ende November und von Mitte Februar bis Ende März.