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Behandlung Behandlung: Bezeichnung «Schönheitschirurg» ist nicht geschützt

28.02.2010, 13:29

Halle/MZ. - "Zudem darf der Patient keine falschen Erwartungen an den Eingriff haben", sagt Joachim Graf von Finckenstein. Präsident der Deutschen Gesellschaft für Ästhetische-Plastische Chirurgie in Berlin. Auch auf die Berufsbezeichnung ist zu achten: "Schönheitschirurg darf sich jeder nennen." Bei "Fachärzten für plastische und ästhetische Chirurgie" sei es dagegen gesichert, dass sie eine längere Ausbildung hinter sich haben.