Befugnisse der Polizei Befugnisse der Polizei: Koalition einigt sich auf neues Gesetz
Magdeburg/MZ. - Drei der vier Änderungspunkte waren in derKoalition unstrittig. Das Wegweisungsrechtfür Gewalttäter aus Wohnungen und das Aufzeichnenbei der Video-Überwachung öffentlicher Plätze- darüber gab es bei Union und Liberalen niemalsDissens. Auch dass der Platzverweis künftigbis zu zwölf Monate gelten soll, fand Zustimmung.
So blieb am Ende nur unklar, was die FDP zurEinführung der Rasterfahndung ohne Richtervorbehaltsagt. Doch Guido Kosmehl, der rechtspolitischeSprecher der Fraktion, winkt ab: "Wir wolleneine hohe Stufe der Gefahrendefinition." Dannsage man Ja. "Maßstab ist ein Maximum an Sicherheitbei einem Maximum an Freiheitsrechten." Nachdem neuen Gesetzentwurf wird der Landesdatenschutzbeauftragtezwar informiert, hat aber keine Interventionsmöglichkeit.Angeordnet werden darf die Rasterung nur durchBehördenleiter oder Beamte des höheren Dienstes.
Da die Opposition aus SPD und PDS diePläne des Innenministers erwartungsgemäß ablehnenwird, argumentiert der bereits im Vorfeld,"dass die vorgesehene Art der Rasterung jabereits bundesweite Beschlusslage der Innenministerkonferenz"sei. "Sogar das SPD-regierte Niedersachsenbekennt sich zu diesem Vorgehen", so Jeziorskyin Richtung von SPD-Fraktionschef ManfredPüchel, der auf den Gesetzentwurf seiner Fraktionverweist. Und der sieht einen Richtervorbehaltvor.
Dass die Rasterung unverzichtbar sei,macht Jeziorsky an Zahlen deutlich. Von dennach dem 11. September in Sachsen-Anhalt 66000erhobenen Datensätzen seien 384 Personendatensätzeherausgefiltert worden. "Am Ende wurden achtErmittlungsverfahren eingeleitet", so Jeziorsky- darunter das gegen den mutmaßlichen TerroristenZakariya Essabar.
SPD-Fraktionschef Manfred Püchel kündigt an,"mit dem Thema Sicherheit verantwortungsvoll"umzugehen. Zwar kenne seine Fraktion den Gesetzentwurfnoch nicht, doch über einzelne Punkte seienDiskussionen durchaus möglich.
Der innenpolitische Sprecher der PDS, MatthiasGärtner, lehnt den Gesetzentwurf als "überzogen"ab. "Das überrascht nicht, da wir schon inder Vergangenheit die SPD-Pläne zurückgewiesenhaben." Lediglich in der Frage des Wegweisungsrechtsgebe es in der Fraktion aus grundrechtlicherSicht unterschiedliche Auffassungen.