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Autobahn 14 Autobahn 14: BUND hält Verlängerung nach Norden für unnötig

09.05.2010, 16:13
Straßenverkehr auf der Autobahn 14 unmittelbar am nördlichen Ende auf dem Territorium von Sachsen-Anhalt bei Dahlenwarsleben (Landkreis Börde) (FOTO: DPA)
Straßenverkehr auf der Autobahn 14 unmittelbar am nördlichen Ende auf dem Territorium von Sachsen-Anhalt bei Dahlenwarsleben (Landkreis Börde) (FOTO: DPA) dpa-Zentralbild

HALLE/MZ/AST. - "Das prognostizierte Verkehrsaufkommen auf der Strecke liegt bei lediglich 16 000 Fahrzeugen pro Tag", so Sprecherin Julia Wendenkampf, die sich auf Angaben im Bundesverkehrswegeplan berief. Das sei ein Richtwert für Bundesstraßen. Gegen den Planfeststellungsbeschluss für den ersten Bauabschnitt hat der BUND beim Bundesverwaltungsgericht Klage eingereicht (die MZ berichtete). Er kritisiert, dass der Naturschutz nicht genügend berücksichtigt worden sei. Die Umweltschützer halten den Ausbau von Bundesstraßen für ausreichend. Laut Gericht liegen zudem zwei Klagen von Privatpersonen vor.

Mehr Verkehr erwartet

Nach Angaben des Magdeburger Verkehrsministeriums werden 16 000 Fahrzeuge pro Tag prognostiziert, wenn am Straßennetz nichts geändert würde. Mit der Nordverlängerung der A 14 werde deutlich mehr Verkehr erwartet, so Sprecher Peter Mennicke. Dann werde je nach Abschnitt mit 24 000 bis 34 000 Fahrzeugen täglich gerechnet. "Autobahnquerschnitte kommen ab 20 000 Fahrzeugen zum Einsatz", sagte er. Die 154 Kilometer lange und 1,3 Milliarden Euro teure Autobahn solle strukturschwache Gebiete besser erschließen. Ein Ausbau von Bundesstraßen sei geprüft worden. Eine solche Variante wäre jedoch 20 Kilometer länger und teurer.

41 Naturschutzgebiete

Der BUND kritisiert zudem, dass in "winzig kleinen Abschnitten" geplant wird und Fragen unter anderem des Naturschutzes nicht in der Gesamtheit betrachtet würden. Laut Wendenkampf tangiert die geplante Trasse 20 Naturschutzgebiete in Sachsen-Anhalt sowie 21 in Mecklenburg-Vorpommern.

Naturschutzfragen sind laut Ministerium sehr sorgfältig geprüft worden - auch vor dem Hintergrund des Urteils vom Bundesverwaltungsgericht zur A 143, der Westumfahrung Halle. In einer Gesamtvorschau über den Trassenverlauf sei man zu dem Ergebnis gekommen, dass der A 14-Verlängerung keine unüberwindlichen Hindernisse aus naturschutzfachlicher Sicht entgegenstehen.