Ausbildung & Studium Ausbildung & Studium: Tipps für die erste eigene Wohnung

Halle (Saale) - Für viele junge Leute beginnt in diesen Tagen nach der Schule ein neuer Lebensabschnitt. Etliche zieht es für die Lehre oder das Studium in eine neue Stadt. Es ist Zeit, Abschied zu nehmen von der elterlichen Bleibe. Eine eigene Wohnung bedeutet, auf eigenen Beinen zu stehen, unabhängig und selbstbestimmt zu leben. Sie ist aber auch mit viel Aufwand und Verantwortung verbunden.
Wenn der Entschluss zum Auszug gefasst ist, gilt es, bei der Wahl der Wohnung und dem anschließenden Einzug einige rechtliche und persönliche Aspekte zu bedenken.
Die MZ gibt Tipps, worauf junge Mieter achten sollten.
Unterschiedliche Aspekte können für junge Menschen bei der Wahl der geeigneten Wohnung entscheidend sein. Neben der Größe ist vor allem ihre Lage ausschlaggebend. Bevorzugt wird meist eine Bleibe in der Nähe zur Ausbildungs- oder Arbeitsstätte gesucht. Aber auch das kulturelle Angebot ist für viele entscheidend. Auch deshalb wird häufig eine Wohnung in Nähe zur Innenstadt oder mit guter Verkehrsanbindung bevorzugt. Die Umgebung spielt eine wichtige Rolle: Gibt es einen Park, wo man joggen und im Sommer vielleicht grillen kann, ist es ruhig? Liegt die Wohnung hingegen an einer Hauptstraße oder ist eine Schule um die Ecke, kann der Lärmpegel konzentriertes Lernen beeinträchtigen.
„Gut überlegen sollte man sich, was absolute Kriterien sind, auf die man nicht verzichten kann oder ob allein der Preis entscheidend ist,“ meint Ulrich Ropertz, Geschäftsführer vom Deutschen Mieterbund. Nicht alle Wohnungen verfügen über eine schnelle Internetverbindung. Kann man im Winter auf ein heißes Bad verzichten? Im Sommer auf einen Balkon zum Sonnen? Gibt es einen Keller? Oder wo kann das Fahrrad abgestellt werden?
Wohnungsanzeigen finden sich im Anzeigeteil der MZ sowie auch in Studenten- und Stadtmagazinen. Eine Vielzahl an Internetportalen wie wg-gesucht.de, studenten-wg.de oder immobilienscout24.de bieten ein breites Angebot an Wohnungen und WG-Zimmern. In Hochschulen und Bibliotheken suchen Studierende mit Aushängen nach Nachmietern oder Mitbewohnern. Das Studentenwerk vermittelt neben Wohnheimzimmern auch freien Wohnraum.
„Wir empfehlen, die Wohnung mehrmals anzusehen,“ rät Ropertz. „Zu unterschiedlichen Tageszeiten, werktags und am Wochenende, möglichst ohne Makler oder Vermieter.“ Potenzielle Mieter können so prüfen, ob die Wohnung der Beschreibung in der Anzeige entspricht und in welchem Zustand sie sich befindet: Wie ist der Zuschnitt der Wohnung? Ist
es möglich, alle Möbel unterzubringen? „Im Hausflur sehen Interessenten, wer mit im Haus wohnt,“ sagt Ropertz. „Stehen dort Kinderwagen oder Mountainbikes?“ Bei unsanierten Gebäuden hilft ein Energiepass, um entstehende Nebenkosten abwägen zu können.
„Rechtlich ist der Mieter zu keinen Auskünften verpflichtet, aber macht er keine Angaben zu seinem Einkommen oder Beruf, sind seine Chancen, die Wohnung zu bekommen, sehr gering,“ erklärt Mieterbund-Experte Ropertz. „Informationen, an denen der Vermieter ein begründetes Interesse hat, sollten wahrheitsgemäß beantwortet werden.“ Hingegen brauche der Mieter keine persönlichen Angaben wie zu einer Mitgliedschaft im Mieterbund oder der Kirche zu machen. Auch Vorlieben und Hobbys sowie Zukunftspläne gehen den Vermieter nichts an.
„Im Vertrag festgelegt ist, wer die Vertragspartner sind, welche Räume dem Mieter zur Nutzung zustehen - hierzu zählen auch Keller, Abstellraum und Garten-, die Mietdauer und -höhe,“ erläutert Ropertz. Die Verbraucherzentrale rät, darauf zu achten, ob eine stufenweise Mieterhöhung im Vertrag festgeschrieben ist. Oft werben Vermieter mit einer günstigen Anfangsmiete, die sich dann aber schnell erhöhen kann.
Die Miete setzt sich aus Kaltmiete und Nebenkosten zusammen. Wie hoch die Kaltmiete ist, hängt von der Lage der Wohnung, ihrer Größe sowie von der Ausstattung ab. Der Mietspiegel der Gemeinde gibt Auskunft über die zu erwartende Miete am künftigen Wohnort. Zu den Nebenkosten zählen neben Heizenergie und Wasserverbrauch auch Abwasserbeseitigung, Müllabfuhr und Straßenreinigung. Hinzu kommen weitere regelmäßige Ausgaben für Strom, Telefon, Internet, Fernsehen und Versicherungen. Mieter verlangen in der Regel eine Kaution von maximal drei Kaltmieten für die Dauer der Mietzeit. Auch für den Umzug selbst sowie für die Ausstattung und Ausgestaltung der Wohnung sollte Geld eingeplant werden.
Eine günstige Alternative zur Mietwohnung sind von der Ausbildungsstätte oder dem Studentenwohnheim zur Verfügung gestellte Wohnräume. Bei denen fallen in der Regel keine Nachzahlungen an, und Kosten für Internet und Fernsehen sind häufig bereits im Mietpreis eingeschlossen. Vorteil einer Wohngemeinschaft ist, dass sich mehrere Bewohner die Miete und andere anfallende Kosten teilen.
Die Haltung von Kleintieren ist unproblematisch. „Für die Haltung größerer Tiere sollte eine Erlaubnis vom Vermieter eingeholt werden,“ rät Ropertz. „Der Vermieter kann aber nicht beliebig entscheiden, sondern muss die Interessen des Mieters mit seinen eigenen Interessen und denen der anderen Hausbewohner ernsthaft abwägen.“
„Wenn man bereits beim Einzug plant, die Wohnung an Dritte unterzuvermieten, so muss dies im Vertrag festgehalten werden“, sagt Ropertz. Ansonsten sei Untervermietung unzulässig. „Eine tageweise Untervermietung hingegen ist gestattet, wenn beim Mieter erst nach Abschluss des Mietvertrages ein berechtigtes Interesse entstanden ist“, erklärt der Mieterbund-Sprecher. Dies sei zum Beispiel bei einem Auslandssemester der Fall.
Der Einzug von Lebensgefährten sei derweil grundsätzlich zulässig. Es empfiehlt sich aber, generell mit dem Vermieter eventuelle Veränderungen abzustimmen.
Ist die passende Wohnung gefunden und der Vertrag unterschrieben, kommen weitere organisatorische Aufgaben auf den neuen Mieter zu. Entsprechend dem Zustand der Wohnung oder den Vorstellungen des Mieters sollte die Wohnung, bevor sie eingerichtet wird, renoviert werden. „Ist die Wohnung renovierungsbedürftig, sollte dies im Mietvertrag festgehalten werden,“ meint Ropertz. „Dann ist keine erneute Renovierung bei Auszug notwendig.“ Wer seine Wände bunt streichen möchte, sollte allerdings beachten, dass er die Wohnung nur mit dezentem Anstrich wieder abgeben kann.
Noch vor dem Einzug sollten die Anschlüsse für elektrische Geräte wie Lampen, Waschmaschine und Herd überprüft werden.
Um die Versorgung mit Strom, Gas und Wasser zu sichern, muss sich der Mieter nach Anbietern umschauen und sich anmelden. Auch um Anschluss und einen günstigen Tarif für Telefon, Internet und Fernsehen muss sich der Mieter selbst kümmern. Dies kann durchaus einige Tage in Anspruch nehmen.
„Wichtig ist eine private Haftpflichtversicherung, um sich bei Schäden gegenüber Dritten abzusichern,“ sagt Sven Kretschmar, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. „Eine Hausratsversicherung dagegen ist kein Muss. Abhängig von der eigenen finanziellen Lage, dem Familienstand und vor allem auch der zu versichernden Einrichtung sollte individuell abgewogen werden, ob eine Hausratsversicherung notwendig ist.“
Befinden sich wertvolle technische Geräte in der Wohnung oder im WG-Zimmer ist sie anzuraten. Junge Menschen sollten prüfen, ob der Schutz durch die Familienversicherung sie auch nach dem Auszug aus der elterlichen Wohnung weiter einschließt und ausreichend ist. Lebensgemeinschaften können sich über die Möglichkeit einer gemeinsamen Hausratsversicherung informieren.