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Arbeitsmarkt Arbeitsmarkt: Gründungszuschuss und Einstiegsgeld

12.04.2009, 14:09

Halle/dpa. - Gibt es diesen Zuschuss automatisch?

Nein - erst wenn fachkundige Stellen wie Kammern, Fachverbände undKreditinstitute geprüft haben, ob die Geschäftsidee Aussicht aufErfolg hat. Gleichzeitig prüft die Agentur für Arbeit, ob derExistenzgründer überhaupt die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeitenfür eine selbstständige Tätigkeit besitzt. Dazu sind fachliche undbetriebswirtschaftliche Qualifikationen, Berufserfahrung oder dererfolgreiche Besuch eines Existenzgründerlehrganges nachzuweisen.

Wie wird der Zuschuss gezahlt?

In zwei Phasen. Zunächst wird der Gründungszuschuss neun Monate langin Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes gewährt. Hinzu kommteine Pauschale von monatlich 300 Euro zur Absicherung in dengesetzlichen Sozialversicherungen. In einer zweiten Förderphase kanndiese Pauschale für die Sozialversicherung weitere sechs Monategezahlt werden. Den Gründungszuschuss wie in Phase 1 gibt es dannallerdings nicht mehr.

Das EINSTIEGSGELD:

Wer bekommt es ?

Eine Förderung der Selbstständigkeit mit dem Einstiegsgeld gibt esfür Empfänger des Arbeitslosengeldes II (Hartz IV). Es liegt beimaximal 50 Prozent der Hartz-IV-Bezüge von monatlich 351 Euro. DieHöhe des Einstiegsgeldes ist aber abhängig von der Dauer derbisherigen Arbeitslosigkeit insgesamt und bei Familien oderAlleinerziehenden mit Kindern von der Größe der Bedarfsgemeinschaft,das heißt wie viel Menschen im Haushalt leben.

Und wie lange gibt es das Einstiegsgeld?

Maximal 24 Monate.