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Arbeitslosigkeit Arbeitslosigkeit: Feuerwehrmann wird für Ehrenamt bestraft

Von Johannes Dörries 04.12.2002, 18:56
Wolfgang Czech ist seit seiner Jugend in der Feuerwehr aktiv. SeitJahren übernimmt er als Abschnittsleiter Verantwortung, in Köthen ist er außerdem stellvertretender Wehrleiter. (MZ-Foto: Heiko Rebsch)
Wolfgang Czech ist seit seiner Jugend in der Feuerwehr aktiv. SeitJahren übernimmt er als Abschnittsleiter Verantwortung, in Köthen ist er außerdem stellvertretender Wehrleiter. (MZ-Foto: Heiko Rebsch) Heiko Rebsch

Köthen/MZ. - Wolfgang Czech ist seitseiner Jugend in der Feuerwehr aktiv. SeitJahren übernimmt er als Abschnittsleiter Verantwortung,in Köthen ist er außerdem stellvertretenderWehrleiter. Ehrenamtlich. Etwa 40 Stundenmonatlich setzt der 49-Jährige dafür ein underhält eine Aufwandsentschädigung von 157Euro. Seit Januar ist er arbeitslos, und jetztbangt er um seine Zahlungen vom Arbeitsamt.

Denn 157 Euro sind drei Euro zu viel: Ehrenamtlicheverlieren ihren Arbeitslosen-Status, wennsie pauschal mehr als 154 Euro Aufwandsentschädigungoder Auslagenersatz erhalten. Im Klartext:Sie verlieren ihren Anspruch auf Unterstützungvom Arbeitsamt, auf Zahlungen ebenso wie aufKranken- und Sozialversicherung. Das legteine "Verordnung über die ehrenamtliche Betätigungvon Arbeitslosen" fest, im Mai unterzeichnetvom damaligen Bundesarbeitsminister WalterRiester (SPD).

Was sich im gestelzten Gesetzesdeutsch kompliziertliest, betrifft nach Angaben des Städte- undGemeindebundes in Sachsen-Anhalt viele derjenigen,die sich ehrenamtlich engagieren (siehe "DieBetroffenen"). Ein "Mandatsverbot für Arbeitslose"nennt Jürgen Leindecker vom Gemeindebund dieseVerordnung aus Berlin. Sie betreffe einenKernbereich der kommunalen Selbstverwaltung.Für Michael Schmitz vom Bundesarbeitsministeriumist die Rechtslage demgegenüber eine saubereUmsetzung der Bestimmungen zur Arbeitslosigkeit.Wer mit seiner Aufwandsentschädigung als Ehrenamtlicherüber der 154-Euro-Grenze liege, "gilt nichtmehr als arbeitslos, weil das als eine wirtschaftlicheTätigkeit angesehen wird".

"Es kann doch nicht sein, dass ehrenamtlicheTätigkeit bestraft wird", hält Ulf Schindlerentgegen. Der CDU-Landrat in Köthen organisiertnun den Widerstand gegen die Verordnung. DerKöthener Kreistag hat inzwischen ein Schreibenan Ministerpräsident Wolfgang Böhmer (CDU)verabschiedet, der um Unterstützung gebetenwird. Die Verwaltungsgemeinschaften, die Bürgermeister,die Feuerwehrverbände sollen aktiv werden,ebenso der Landkreistag. Klares Ziel für Schindler:Die Regelung soll so rasch wie möglich weg.

Wolfgang Czech indes ist empört: Erst dieEinsätze während der Jahrhundertflut, vielLob für die freiwilligen Helfer - und nundie Sorge um sein Einkommen. Über 800 EuroArbeitslosengeld erhält er. 32 Jahre langwar er im Beruf, seit 35 Jahren ist er beider Feuerwehr, seit acht Jahren Abschnittsleiterund damit Ehrenbeamter. Reibereien hat esnicht gegeben, seinen Arbeitgeber habe dasehrenamtliche Engagement nie gestört. Undnun soll das neben der Arbeitslosigkeit nichtmehr funktionieren? Für Wolfgang Czech istdas wie ein "Schlag ins Gesicht".