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Arbeitsgericht Arbeitsgericht: Land verliert Streit mit Klinikums-Chefin

Von Steffen Reichert 10.10.2003, 18:49

Halle/MZ. - Die Kündigung der Verwaltungschefin des Klinikums Halle-Kröllwitz, Bettina Irmscher, durch das Land Sachsen-Anhalt ist hinfällig. Das entschied am Freitag das Arbeitsgericht Halle. Damit drohen dem Land in dem Streit mit der prominenten Angestellten erhebliche Gehaltsnachzahlungen. Der 45-jährigen Verwaltungsdirektorin mit einem Monatsgehalt von 5200 Euro war im Juni 2002 durch das Kultusministerium fristlos gekündigt worden, weil ihr zahlreiche Verstöße zur Last gelegt wurden.

Acht davon betrafen haushaltsrechtliche Vergehen für den 3500 Mitarbeiter zählenden Bereich. Zwei bezogen sich ausdrücklich auf angeblich millionenschwere Überziehungen im Baubereich. Nach Angaben des amtierenden Gerichtsdirektors des Arbeitsgerichts Halle, Josef Molkenbur, sei zwischen Verwaltungschefin und Universität 1999 ein Änderungsvertrag geschlossen worden. "Eine ordentliche Kündigung war überhaupt nicht möglich, weil sie nicht vereinbart worden war", erläuterte Molkenbur. Demnach habe nach Aktenlage nur die Möglichkeit bestanden, fristlos zu kündigen.

Nach geltender Rechtslage ist eine fristlose Kündigung aber nur dann möglich, wenn zwischen Bekanntwerden der Vorwürfe und Kündigung nicht mehr als zwei Wochen liegen. "Die Vorwürfe waren aber teilweise Monate oder Jahre bekannt", sagte Molkenbur. Damit sei auch diese Option hinfällig geworden. Bereits in der Verhandlung im August hat der zuständige Arbeitsrichter von einem "fahrlässigen Verhalten" beim Umgang mit "einer so exponierten Person" wie Bettina Irmscher gesprochen.

Wurden die Ansprüche rechtzeitig geltend gemacht, steht Irmscher nun eine Nachzahlung ihres Gehalts zu. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.