Antrag der Staatsanwaltschaft Antrag der Staatsanwaltschaft: Schläger sollen ins Gefängnis
Halle/MZ/sz. - Hohe Haftstrafenforderte Staatsanwalt Hendrik Weber am Donnerstag im Prozess gegen fünf rechtsorientierte Jugendlicheaus dem Kreis Weißenfels. Sie sollen im Märzeinen 38-Jährigen vor einer Discothek in Milzau(Kreis Merseburg-Querfurt) zu Tode getretenhaben.
Acht Jahre Gefängnis beantragte der Anklagevertretervor dem Landgericht Halle für den 19-jährigenHauptangeklagten Jan G., von dem die Initiativefür den Überfall ausgegangen sein soll. DieTat wertete Weber als Raub mit Todesfolge,außerdem hatte sich G. für weitere Straftatenzu verantworten. Für die vier Mitangeklagtenim Alter von 15 bis 24 Jahren wurden Jugendstrafenzwischen fünfeinhalb und zwei Jahren beantragt.
Nebenkläger Markus Kühn, der die Schwesterdes Opfers vertritt, beantragte eine Verurteilungder Angeklagten wegen Mordes und Beihilfezum Mord, ohne ein konkretes Strafmaß zu fordern.Als Motiv nannte Kühn Habgier, denn die Angeklagtenhatten eingeräumt, es bei dem Opfer auf Geldabgesehen zu haben. Die erhoffte Beute sollteeine Art "Schmerzensgeld" für den Hauptangeklagtensein, den der 38-Jährige einige Monate zuvorwegen unterlassener Hilfeleistung angezeigthatte. Jan G. war an einer Unfallstelle achtlosvorbeigefahren, obwohl er gesehen hatte,dass der 38-Jährige verletzt war. Schockiertwaren die Zuhörer vom gerichtsmedizinischenGutachten. Die schweren Verletzungen, unteranderem Zerreißungen mehrerer innerer Organe,können danach nur nach folgendem Szenarioentstanden sein: Das Opfer lag durch einenFaustschlag bewusstlos auf dem Rücken, währendmindestens zwei Mal einer oder mehrere derAngeklagten auf den Bauch gesprungen seinmüssen. Die Angeklagten hatten nur leichteTritte eingeräumt. Die Verteidiger vertratenaus diesem Grund die These, dass später eineunbekannte Person auf den 38-Jährigen eingetretenhaben müsse.
Der Prozess wird in der kommenden Woche fortgesetzt.