1. MZ.de
  2. >
  3. Mitteldeutschland
  4. >
  5. Alleinerziehende mit Hartz-IV-Bezug: Alleinerziehende mit Hartz-IV-Bezug: Sachsen-Anhalt führt die Statistik an

Alleinerziehende mit Hartz-IV-Bezug Alleinerziehende mit Hartz-IV-Bezug: Sachsen-Anhalt führt die Statistik an

10.03.2014, 12:38
In den meisten Fällen sind Frauen alleinerziehend.
In den meisten Fällen sind Frauen alleinerziehend. dpa/Archiv Lizenz

Halle (Saale)/Berlin/MZ/dpa - Alleinerziehende in Deutschland sind besonders häufig von Arbeitslosigkeit betroffen - zwei Fünftel von ihnen beziehen Hartz IV. Obwohl 70 Prozent der Alleinerziehenden erwerbstätig sind, darunter 45 Prozent in Vollzeit, reicht in vielen Ein-Eltern-Haushalten das Einkommen nicht aus.

Besonders viele - genau 56,9 Prozent - der Alleinerziehenden-Haushalte mit minderjährigen Kindern gibt es in Sachsen-Anhalt. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung, die am Montag veröffentlicht wurde. Die Studie zeigt: Die Politik unterstützt Alleinerziehende zu wenig.

Schuld daran seien schlechte rechtliche und familienpolitische Bedingungen, sagte Jörg Dräger, Vorstandsmitglied der Stiftung. „Der Politik gelingt es nicht, die Lebenslage der Alleinerziehenden zu verbessern.“ Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) forderte angesichts der Zahlen Steuerentlastungen für Alleinerziehende.

Väter zahlen keinen Unterhalt

Die Studie wurde von der Darmstädter Juraprofessorin Anne Lenze erstellt. Ihr zufolge benachteiligt das Steuerrecht die Betroffenen. Außerdem greife der Staat Müttern nicht genug unter die Arme, wenn Väter ihren Unterhaltspflichten nicht nachkommen.

Rund 2,2 Millionen Kinder wachsen nach der neuen Studie inzwischen mit nur einem Elternteil auf. Die Tendenz sei steigend. Neun von zehn Alleinerziehenden sind demnach Frauen. In jedem zweiten Fall zahlten die Väter den Unterhalt nicht in voller Höhe. Zwar könnten die betroffenen Mütter als Ausgleich den sogenannten Unterhaltsvorschuss bei den Kommunen beantragen. Dieser sei jedoch auf maximal sechs Jahre und auf das zwölfte Lebensjahr beschränkt.