20-Jähriger vor Gericht 20-Jähriger vor Gericht: Seniorin in Oldisleben vergewaltigt und ermordet?

Mühlhausen - Acht Monate nach dem gewaltsamen Tod einer 82 Jahre alten, pflegebedürftigen Frau in Oldisleben (Kyffhäuserkreis) steht ab Montag ihr Nachbar vor Gericht. „Der Heranwachsende muss sich wegen Mordes und Vergewaltigung verantworten“, sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Schuppner. Die dritte Strafkammer des Landgerichts Mühlhausen hat zunächst sechs Verhandlungstage angesetzt - ein Urteil wird frühestens Mitte Februar erwartet.
Laut Anklage soll der heute 20-Jährige in den frühen Morgenstunden des 31. Mai in das Wohnhaus der Seniorin eingebrochen sein. Dort habe er seine betagte Nachbarin mehrfach vergewaltigt und anschließend getötet. Bei seiner Festnahme zwei Wochen nach der Tat soll er ein Geständnis abgelegt haben. Er habe ihr mit fünf Schnitten die Kehle durchgeschnitten, soll der Krankenpflege-Lehrling den Ermittlern gesagt haben. Danach will er das Grundstück verlassen und sich schlafen gelegt haben.
Übereinstimmungen mit genetischen Spuren
Die Ermittler waren ihm durch eine Speichelprobe auf die Spur gekommen, die er wie viele andere Männer aus dem Umfeld der Toten abgeben hatte. Diese Probe wies Übereinstimmungen mit genetischen Spuren auf, die die Kriminalpolizei am Tatort gesichert hatte. Auf dem Handy des Angeklagten fand sich außerdem ein Video mit dem Titel „Lusty Grandmas“, das die brutale Vergewaltigung einer älteren Frau zeigt.
Im Prozess vor der Jugendstrafkammer muss geklärt werden, ob der Angeklagte zum Tatzeitpunkt schuldfähig war. Ein vorläufiges psychiatrisches Gutachten bescheinigte ihm diese Schuldfähigkeit. Im Falle einer Verurteilung nach Jugendstrafrecht droht dem Heranwachsenden die Höchststrafe von zehn Jahren. (dpa)