Zeitz Zeitz: Anwalt droht Millionenklage gegen Stadt an
ZEITZ/MZ. - Als Drohgebärde empfanden ein Teil der Stadträte und viele der zahlreichen als Zuhörer anwesenden Bürger den Auftritt des Anwalts Roman Götze aus Leipzig in der gemeinsamen Sitzung des Bau- und Hauptausschusses: Das Landesverwaltungsamt hatte bekanntlich einen Zustimmungsvorbehalt zum geplanten Einkaufszentrum Michaelpark ausgesprochen. Anwalt Götze verkündete nun den "gelungenen Deal" mit der Behörde: Laut Telefonat habe das Landesverwaltungsamt zugesichert, dass der Zustimmungsvorbehalt aufgehoben werden, so Götze, wenn die nötigen Beschlüsse gefasst werden. Die betreffen Änderungen zum Bebauungsplan. Werden sie durchgepeitscht und die nunmehr dritte Variante des Bebauungsplanes beschlossen, würde trotz der umfassenden und anhaltenden Proteste von Zeitzer Bürgern Baurecht für das Einkaufszentrum auf dem Gelände der ehemaligen Artilleriekaserne geschaffen. Kommen diese Beschlüsse nicht zustande, drohte Götze der Stadt Zeitz eine Millionenklage seitens der Investoren an. Er betonte, dass sie allein aufgrund ihrer herausragenden Anwälte in jedem Fall gewinnen würden, die Stadt Zeitz bis zur Zahlungsunfähigkeit zahlen müsse.
Private Interessen
Das hielt nicht nur Peter Moser (Wir / Unabhängige) für eine wenig einschüchternde Drohgebärde. Er zitierte aus dem städtebaulichen Vertrag mit dem Investor. Demnach ist eine finanzielle Haftung der Stadt ausgeschlossen, wenn es nicht zur Schaffung von Baurecht kommt. Kritisch blieben auch Norbert Hörig (Wir / Unabhängige), Jochen Schröder (FDP) und Dietmar Netscher. Sie kritisierten die mangelhaften Baupläne und fragten, wer die Anwälte beauftragt hat. Dazu gab es keine Auskunft. Stephan Schwarz (ACD) brachte auf den Punkt, was viele empfanden: "Ich befürchte, dass die Stadt hier die Interessen privater Investoren auf Kosten der Stadt verfolgt."
Auf Nachfrage der MZ bestätigte die Pressestelle am Donnerstag, dass aufgrund der Bedeutung der Vorhaben die Stadt Zeitz externen Rechtsrat eingeholt und die Rechtsanwälte der auf öffentliches Baurecht spezialisierten Kanzlei Götze mit der Vertretung der Interessen der Stadt Zeitz gegenüber dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt bzw. dem Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr beauftragt habe. Einen Stadtrats- oder Hauptausschussbeschluss dazu gibt es nicht. Eine Aussage zur Höhe der Kosten, die der Stadt dazu entstehen, gab es ebenfalls nicht.