Wiederholter Diebstahl im Supermarkt Wiederholter Diebstahl im Supermarkt: Richter verurteilt 60-jährige Zeitzerin

Zeitz - Vor dem Amtsgericht ist am Dienstag eine 60-jährige Zeitzerin wegen Diebstahls erstmals zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Allerdings setzte der Richter die Strafe zur Bewährung aus. „Das ist aber das letzte Mal. Wenn Sie wieder was klauen oder gegen Bewährungsauflagen verstoßen, gehen Sie in den Knast. Schreiben Sie sich das hinter die Ohren“, sagte er.
Strafe zur Bewährung: Bereits viermal verurteilt
Dass er diesmal keine Geldstrafe aussprach, lag daran, dass die Angeklagte bereits viermal wegen Diebstahls verurteilt worden ist und jedes mal eine entsprechende Auflage erhielt. Das letzte Mal vor etwas mehr als einem Jahr. Eine entsprechende Geldstrafe konnte oder wollte sie aber nicht bezahlen und verbüßte im vergangenen Jahr deswegen 48 Tage Ersatzhaft.
Kurz danach wollte sie in einem Zeitzer Supermarkt einkaufen, hatte aber zu wenig Geld mit dabei. Deswegen steckte sie unter anderem Schmuck, Parfum, Schokolade und Weihnachtsdeko im Wert von über 90 Euro einfach ein und wurde prompt erwischt. Das gab sie alles auch reumütig zu, ließ aber einen gewissen Ernst bei der Sache vermissen. „Sie sollten unbedingt mit Ihrer Betreuerin noch mal darüber reden“, empfahl der Richter.
60-Jährige Zeitzerin: 450-Euro-Basis und alleinstehend
Eine Geldstrafe fand dieser wohl auch für unangemessen, weil die Angeklagte als Reinigungskraft auf 450-Euro-Basis alleinstehend von nicht viel mehr als Arbeitslosengeld II leben muss. Unabhängig davon forderte der Vertreter der Staatsanwaltschaft, auch aufgrund ihres Vorstrafenregisters, nicht weniger als 1.200 Euro Geldstrafe. (mz)