Bürgermeisterwahl im Wethautal Warum eine Klage durchaus möglich ist
Der Verbandsgemeinderat hat die Wahl vom September zum Bürgermeister der Verbandsgemeinde Wethautal trotz mehrerer Einsprüche jetzt für gültig erklärt. Wie es nun weiter geht.

Osterfeld/MZ. - Werden sich noch Gerichte mit der Bürgermeisterwahl in der Verbandsgemeinde Wethautal beschäftigen müssen? Möglich ist es, sagt Maik Wittke, Chef der Kommunalaufsicht des Burgenlandkreises. Denn jeder, der Einspruch gegen die Wahl eingelegt hat, könne auch rechtlich gegen den Bescheid über die Gültigkeit der Wahl vorgehen. Die Klagefrist ende einen Tag vor Weihnachten. „Ich sehe allerdings keinen Raum, dagegen vorzugehen“, sagt der Kommunalaufsichtschef und macht deutlich, dass er keinen Fehler bei der Verwaltung des Wethautals im Zusammenhang mit der Wahl erkennen könne.