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Waldbrandstufe 4 ausgerufen Waldbrandstufe 4 ausgerufen: Offene Feuer und Feuerwerke in Zeitz verboten

Von Angelika Andräs 28.06.2019, 11:24
Seit Freitag, 28. Juni ist aufgrund der Trockenheit und Hitze die Waldbrandstufe 4 ausgerufen. Deshalb sind offene Feuer und Feuerwerke untersagt.
Seit Freitag, 28. Juni ist aufgrund der Trockenheit und Hitze die Waldbrandstufe 4 ausgerufen. Deshalb sind offene Feuer und Feuerwerke untersagt. H. Krimmer

Zeitz - In den Wäldern im Burgenlandkreis steigt die Waldbrandgefahr. Wie das Betreuungsforstamt Naumburg am Donnerstag bekanntgab, gilt ab Freitag, 28. Juni, im Landkreis die Waldbrandgefahrenstufe 4. Damit bleiben in Zeitz offene Feuer und Feuerwerke untersagt.

Waldbrandgefahrenstufen 4: Offene Feuer und Feuerwerk verboten

Im vergangenen Sommer musste die Stadt Zeitz schon einmal auf eine so hohe Waldbrandgefahr reagieren. Die Verwaltung hatte alle Ausnahmegenehmigungen für offene Feuer oder Feuerwerke widerrufen, als im August 2018 die Waldbrandgefahrenstufe 4 ausgerufen wurde. Auch im April dieses Jahres hatte sich die Situation schon einmal zugespitzt. Etliche Osterfeuer mussten wegen der erhöhten Waldbrandgefahr abgesagt werden. Die Stadtverwaltung sprach ein Verbot aus. Damals galt die Gefahrenstufe 3.

Waldbrandgefahrenstufen geben die aktuelle Waldbrandgefahr an. Sie dienen als Grundlage zur Einleitung entsprechender Schutzmaßnahmen und werden vom Betreuungsforstamt Naumburg ausgegeben. Insgesamt gibt es fünf Waldbrandgefahrenstufen. Die dritte Waldbrandgefahrenstufe bedeutet „mittlere Gefahr“. Die jetzt geltende „4“ aber schon hohe Gefahr. In Waldgebieten dürfen also ab sofort öffentliche Straßen und Wege und natürlich Waldwege nicht verlassen werden.

„Offene Feuer und Feuerwerk sind derzeit nicht genehmigungsfähig“

Die Forstbehörde kann ausgewiesene Parkplätze oder touristische Einrichtungen im Wald sperren. Bei Gefahrenstufe 5 könnte der Wald sogar gesperrt werden. „In Sachsen-Anhalt stellt der zuständige Kreiswaldbrandschutzbeauftragte in der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September auf der Grundlage der Daten des Deutschen Wetterdienstes die Waldbrandgefahrenstufe fest“, heißt es vom Landeszentrum Wald, „und gibt diese nach den Vorgaben der Waldbrandschutzverordnung bekannt.“ In dieser Zeit ist durch das Landeszentrum ein Bereitschaftssystem mit Diensthabenden organisiert. Je höher die Waldbrandgefahrenstufe, desto länger werden die Waldflächen täglich überwacht.

Grundsätzlich sind alle offenen Feuer - die ohnehin genehmigungspflichtig sind - ab Waldbrandwarnstufe 3 bereits untersagt. Genauso verfahren die Mitarbeiter des Ordnungsamtes bei entsprechenden Anträgen. „Offene Feuer und Feuerwerk sind derzeit nicht genehmigungsfähig“, heißt es aus der Verwaltung. (mz)