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Verträge am Telefon Verträge am Telefon: Was tun, wenn man ja gesagt hat?

05.03.2018, 07:51
In jeder Woche gibt das Ratgeber-Team Lesern die Gelegenheit, Fachleute zu einem Thema Fragen zu stellen.
In jeder Woche gibt das Ratgeber-Team Lesern die Gelegenheit, Fachleute zu einem Thema Fragen zu stellen. Marc Müller/Symbol

Zeitz - Verträge, die man am Telefon abschließt, sind auch ohne schriftliche Bestätigung gültig. Die einzige Ausnahme sind Verträge über die Teilnahme an Gewinnspielen und Lotterien. Aber man kann telefonisch geschlossene Verträge in der Regel widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt mindestens 14 Tage. Sie beginnt mit Vertragsschluss, aber nicht bevor man die Ware erhalten hat und vom Unternehmer über das Widerrufsrecht informiert wurde.

Gab es keine Information zum Widerrufsrecht, so erlischt das Widerrufsrecht spätestens nach zwölf Monaten und 14 Tagen. Im Zweifelsfall kann man den Vertrag in einer Beratungsstelle der Verbraucherzentrale prüfen lassen.

Telefonverträge: Den Widerruf muss man gegenüber dem Vertragspartner erklären

Den Widerruf muss man gegenüber dem Vertragspartner erklären. Hierzu kann man ein Muster-Widerrufsformular verwenden, das der Anbieter zur Verfügung stellen muss. Es reicht nicht aus, die Ware einfach zurückzusenden. Eine Begründung muss nicht erfolgen. Da die Absendung des Widerrufs im Streitfall bewiesen werden muss, ist es ratsam, ein Einschreiben zu verschicken. (mz)

››Hilfe findet man in der Beratungsstelle Zeitz, Altmarkt 9 (Voigtsstraße), Telefon: 03441/25 11 16