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Landgericht Verteidiger eines Zeitzers scheitert mit Anträgen

Waren Drogenpillen nicht echt?

21.01.2022, 07:58
Der Eingang zum Landgericht Halle/Saale
Der Eingang zum Landgericht Halle/Saale Foto: DPA/Hendrik Schmidt

Zeitz/Halle/MZ/mv - Vor dem Landgericht Halle sind zwei Anträge des Verteidigers eines 43-jährigen gebürtigen Zeitzers von der Strafkammer zurückgewiesen worden. Dem Angeklagten wird massiver Drogenhandel vorgeworfen. Bei einer Verurteilung droht ihm eine mehrjährige Haftstrafe. Gehandelt haben soll er unter anderem mit Crystal Meth.

Bei dem Ankauf von rund 20 Kilo soll sich herausgestellt haben, dass es sich nicht um echte Methamphetamine mit einem Wirkungsgehalt von 60 Prozent, sondern um Scheindrogen gehandelt haben soll. Ein aufklärendes Gutachten sah das Gericht als nicht notwendig an. „Zum einen fehlen uns da die Anknüpfungspunkte zum Verfahren und zum anderen wurde in einem Nebenprozess der Sachverhalt schon festgestellt. Außerdem sind die 20 Kilo nicht mehr auffindbar“, so der Vorsitzende Richter.

Mit dem zweiten Antrag wollte der Verteidiger erreichen, dass eine Zeugin erklärt, dass sein Mandant mit der Einnahme von Drogen aufhören wollte. Die Verlesung eines Nachrichtenverlaufs dazu wurde ebenso abgelehnt. „Das ist unerheblich für den Prozess, weil wir als Gericht daraus keine Schlüsse für die Urteilsfindung finden werden“, so der Richter. Der Verteidiger begründete seine Anträge aber genau damit. Sie seien für die Strafbemessung wichtig, er kündigte ähnliche Anträge an.

Unabhängig davon läuft die Begutachtung des Angeklagten bezüglich seiner Drogensucht. Sollte sich diese bestätigen, sei zu befürchten, dass er in Zukunft wieder straffällig werden könnte. Der Verteidiger zielt damit auf eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, statt einem Gefängnisaufenthalt, ab.