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Verstoß gegen den Tierschutz Verstoß gegen den Tierschutz: Sind im Burgenlandkreis Wilderer aktiv?

Von Torsten Gerbank 05.08.2019, 13:00
Tellerfallen wie diese sind verboten
Tellerfallen wie diese sind verboten Thomas Klitzsch

Droyssig - Sind im Burgenlandkreis Wilderer aktiv? Die Polizei hat zumindest Ermittlungen aufgenommen, weil es offenbar zwei Fälle von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz gibt. Das bestätigte am Freitag Thomas Ortmann, Sprecher des Polizeireviers Burgenlandkreis. Konkret geht es darum, dass es aus Droyßig und aus dem Raum Teuchern Hinweise gibt, dass dort widerrechtlich sogenannte Schlagfallen zum Einsatz gekommen sind. Die Hinweise, das teilte jetzt die Pressestelle der Kreisverwaltung mit, waren im Veterinäramt der Behörde eingegangen.

Verletzte Katze: Sind im Burgenlandkreis Wilderer aktiv?

In einem Fall ist laut Kreisverwaltung eine Hauskatze lebensgefährlich verletzt worden. Das heißt, das Tier war aller Wahrscheinlichkeit nach in eine Schlagfalle geraten und hat dabei eine Vorderpfote und sehr viel Blut verloren. „Vor diesem konkreten Hintergrund weist das Veterinäramt darauf hin, dass das Aufstellen dieser Fallen aus jagdrechtlichen und aus Tierschutzgründen streng verboten ist“, erklärt Kreissprecherin Uta Kunick. Weiter heißt es: „Jede nachweisbare widerrechtliche Nutzung solcher Fallen wird nach Tierschutzgesetz geahndet beziehungsweise bestraft.“ Das Strafmaß reicht von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsentzug von bis zu drei Jahren.

So zumindest sagt es Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes. Demnach kann derart bestraft werden, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder „einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt“. Im Paragraf 19 des Bundesjagdgesetzes heißt es zudem, dass Fangeräte verboten sind, die nicht unversehrt fangen oder nicht sofort töten. Verboten sind nach Recherchen im Internet unter anderem Drahtschlingen oder Tellereisen, auch wenn es sie zu kaufen gibt.

Wilderer? Fallen zur Jagd von Waschbären und Raubwild

Die Fallen, um die es in den von der Kreisverwaltung benannten Fällen geht, sind lauf Veterinäramt vermutlich zur Jagd auf Waschbären oder ähnlichem Raubwild aufgestellt worden, „nicht nur ,Bekämpfung’ von Katzen“, wobei das im Einzelfall nicht auszuschließen sei. Nach Angaben des Landesverwaltungsamtes dürfen Eigentümer oder Nutzungsberechtigte unabhängig von jagdrechtlichen Beschränkungen in befriedeten Bezirken bestimmte Wildarten unter Einhaltung tierschutzrechtlicher Bestimmungen fangen und töten. Genannt werden Füchse, Steinmarder, Nutria, Kaninchen, Waschbären, Marderhunde. (mz)