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Urteil am Amtsgericht Urteil am Amtsgericht: Welche Strafe 24-Jähriger für Verkauf von Drogen erhält

Von Matthias Voss 03.11.2020, 14:30
Amtsgericht Zeitz
Amtsgericht Zeitz Hartmut Krimmer

Zeitz - Weil er drei Zeitzer Jugendlichen vor zwei Jahren zwei Extasy-Pillen für 20 Euro verkauft hat, hat ein 24-Jähriger vor dem Amtsgericht eine Gefängnisstrafe von einem Jahr aufgebrummt bekommen. Allerdings wurde diese zur Bewährung ausgesprochen, weil das Schöffengericht von einer positiven Sozialprognose ausging und der Angeklagte zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorbestraft war. Wegen unerlaubtem Drogenbesitz ist er erst vor einem Jahr zweimal jeweils zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Der 24-jährige syrische Asylant bestritt den Verkauf während der gesamten Verhandlung und wollte auch zwei der drei Jugendlichen bis dato noch nie gesehen haben. Dabei identifizierten der mittlerweile 17-jährige Junge, sowie die jetzt 15 und 16 Jahre alten Mädchen den Angeklagten eindeutig als den Verkäufer der Pillen. Gerade den Mädchen hatte die Einnahme der offenbar minderwertigen Drogen nicht gut getan.

Beide mussten in der gleichen Nacht noch ins Krankenhaus

Beide mussten in der gleichen Nacht noch ins Krankenhaus, nachdem sie orientierungslos waren und halluziniert hatten. Alle drei wurden wegen dieses Drogenkonsums bereits zu Arbeitsstunden verurteilt.

Der Vorsitzende Richter befragte die Zeugen allesamt, ob sie zum Tatzeitpunkt jünger aussahen und ob der Angeklagte gewusst habe, dass sie jeweils noch unter 18 Jahren waren. Alle drei waren sich nicht sicher, ob das dem 24-Jährigen bewusst gewesen sei. Dabei war ein Mädchen sogar erst 13 Jahre alt und galt vor dem Gesetz noch als Kind. Dennoch verurteilte das Schöffengericht in einem minderschweren Fall, weil ihm weiterer Drogenbesitz und -verkauf nicht nachgewiesen werden konnte.

Gegensatz zur Forderung der Staatsanwaltschaft

Im Gegensatz zur Forderung der Staatsanwaltschaft, die zudem eineinhalb Jahre Gefängnis auf Bewährung für angemessen gehalten hatte. Auch dass er, trotz der erdrückenden Beweise durch die Zeugenaussagen, bei seiner Geschichte blieb, fiel für das Gericht nicht ins Gewicht.

Dafür muss der Syrer die Kosten der Verhandlung und vor allem für den Dolmetscher bezahlen. Diesen brauchte er, obwohl er seit fünf Jahren in Deutschland lebt, in Vechta (bei Oldenburg) eine Arbeit gefunden hat und anerkannter Asylbewerber ist. (mz)