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Verhandlung am Amtsgericht Zeitz Unversichert mit Roller in Droyßig auf Tour

Einem E-Rollerfahrer war nicht klar, dass er versichert sein muss. Welche Strafe dafür fällig ist.

Von Matthias Voss 23.09.2022, 14:00
E-Roller müssen haftpflichtversichert sein. Die Farbe der Kennzeichen wechselt jährlich.
E-Roller müssen haftpflichtversichert sein. Die Farbe der Kennzeichen wechselt jährlich. Foto: DPA

Zeitz/Droyssig/MZ - Auch für E-Roller gilt in Deutschland das Haftpflichtversicherungsgesetz. Doch manchem Verkehrsteilnehmer scheint das nicht klar zu sein. Denn vor rund einem Jahr ist ein 43-Jähriger in Droyßig am Markt von der Polizei erwischt worden. Sein E-Roller, mit dem er nach Hause fuhr, hatte kein gültiges Kennzeichen, also den Beweis für die Versicherung. Das Amtsgericht hat ihn deswegen jetzt zu einer Geldstrafe über 800 Euro verurteilt.