Verhandlung am Amtsgericht Zeitz Unversichert mit Roller in Droyßig auf Tour
Einem E-Rollerfahrer war nicht klar, dass er versichert sein muss. Welche Strafe dafür fällig ist.
23.09.2022, 14:00

Zeitz/Droyssig/MZ - Auch für E-Roller gilt in Deutschland das Haftpflichtversicherungsgesetz. Doch manchem Verkehrsteilnehmer scheint das nicht klar zu sein. Denn vor rund einem Jahr ist ein 43-Jähriger in Droyßig am Markt von der Polizei erwischt worden. Sein E-Roller, mit dem er nach Hause fuhr, hatte kein gültiges Kennzeichen, also den Beweis für die Versicherung. Das Amtsgericht hat ihn deswegen jetzt zu einer Geldstrafe über 800 Euro verurteilt.