Teure Bestattungen Teure Bestattungen: Für die Friedhöfe in Theißen gelten neue Vorschriften

Theißen - Die Bestattung auf einer schlichtgehaltenen grünen Wiese bringt man normalerweise mit einer anonymen Grabstätte in Verbindung. Auf dem Kirchfriedhof Theißen gibt es so eine Wiesenbestattung auch. Hier wird dieser Gedenkort jedoch liebevoll „Stille Wiese“ genannt und auf Namen und Daten wird auch nicht verzichtet. Die grüne Grabanlage mit den vielen kleinen Gedenktafeln hinter der Kirche wurde vergrößert und umgestaltet.
Damit einher geht eine neue Friedhof- und Gebührensatzung für die beiden Friedhöfe in Theißen, die seit dem 25. Februar gilt. Ein in Folie gepackter Zettel am Eingangstor des Friedhofs weist darauf hin: Die Friedhofsverwaltung bittet darum, die Regeln für die Nutzung der Stillen Wiese einzuhalten.
„Angehörige, die auf der Wiese einen Grab haben anlegen lassen, sollen auch einen Gedenkort haben.“
„Angehörige, die auf der Wiese einen Grab haben anlegen lassen, sollen auch einen Gedenkort haben. Wie bei den konventionellen Gräbern auch werden Blumen oder Erinnerungszeichen an das Grab gelegt. Dafür gibt es jedoch für die ,Stille Wiese’ einen zentralen Ort für alle Angehörigen“, erklärt Matthias Keilholz, Pfarrer in Theißen und bittet die Grabeigentümer um Verständnis.
Denn abgelegten Dinge, die den einzelnen Gedenkstein mit Namen, Geburts- und Sterbedaten verschönern und individueller machen sollen, behinderten immer wieder die Pflege der Rasenfläche, für die seit letztem Jahr ein Mitarbeiter zuständig ist, so Keilholz.
Die 90 Quadratmeter große Fläche wurde um 110 Quadratmeter erweitert
„Wir haben extra eine 25-Prozent-Stelle geschaffen, damit unter anderem die ,Stille Wiese’, wie vorgesehen, als Grabstätte ohne viel Aufwand gepflegt werden kann. Vorher erfolgte die Arbeit ehrenamtlich“, sagt der Pfarrer, der erzählt, dass der Gemeindearbeiter den Grabschmuck jedes Mal an den dafür vorgesehenen Ort legen musste, bevor er mit dem Rasenmähen beginnen konnte.
Die 90 Quadratmeter große Fläche wurde um 110 Quadratmeter erweitert. Diese sieht jedoch anders aus, als die zuvor angelegte: „Wir haben auf der Rasenfläche Streifen angelegt, die mit Rasensteinen abgegrenzt und mit Rindenmulch aufgefüllt wurden. So sparen wir Zeit und die anfallenden Flächenarbeiten werden abgeleistet“.
Grabtafeln liegen auf der neuen, im Sommer 2018 angelegten Fläche nun nicht mehr auf der Wiese
Die Grabtafeln liegen auf der neuen, im Sommer 2018 angelegten Fläche nun nicht mehr auf der Wiese, sondern auf Rindenmulch. Aktuell befinden sich auf alten Rasenfläche 160 Gedenktafeln, auf der neuen liegen neun. „Die Nachfrage danach ist sehr groß. Viele Verstorbene haben es so gewollt, um den Angehörigen die intensivere Grabpflege zu ersparen. Dann gibt es viele, die nicht mehr in der Nähe des verstorbenen Familienmitglieds oder des Freundes wohnen, aber trotzdem einen Erinnerungsort haben wollen“, sagt Keilholz.
Dass der Grabschmuck der Hinterbliebenen ausschließlich an der dafür vorgesehenen Sammelstelle stehen muss, ist jetzt auch in der neuen Friedhofsatzung unter Gemeinschaftsgrabanlagen (Paragraph 21) nachzulesen. Ebenso die Maße der Gedenkplatte, die die Antragsteller beim Steinmetz in Auftrag geben müssen. Angepasst wurde die Gebührensatzung für beide Friedhöfe in Theißen. „Die Kosten für die Unterhaltung des Friedhofs wurden angepasst und auf die einzelnen Grabarten umgelegt“, begründet Keilholz die Mehrkosten.
Urnengrab kostet seit Februar 300 Euro, das ist im Vergleich zur alten Satzung vier Mal so viel
So kostet zum Beispiel ein Urnengrab seit Februar 300 Euro, das ist im Vergleich zur alten Satzung vier Mal so viel. Ein Grab auf der „Stillen Wiese“ habe bisher 251 Euro gekostet, so Keilholz. Jetzt kostet ein Bestattungsplatz auf der Urnengemeinschaftsanlage (Stille Wiese) 500 Euro. Die zusätzlich zu zahlenden Unterhaltungsgebühren für den Friedhof (z.B. Instandhaltung der Gebäude, Personalkosten) sind von fünf auf 30 Euro angehoben worden. Diese können jedoch jährlich oder für die gesamte Ruhezeit von 20 Jahren, also der Zeitraum, innerhalb dessen ein Grab nicht neu belegt werden darf, gezahlt werden.
››Die Friedhof- und Gebührensatzung liegt im Gemeindebüro in der Schulstraße 5 aus oder kann im Internet unter www.kirchenkreis-naumburg-zeitz.de eingesehen werden. (mz)