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Corona-Pandemie Stadtverwaltung Zeitz macht von Hausrecht Gebrauch und hält an Maskenpflicht fest

In Verwaltungs- und Freizeiteinrichtungen der Stadt Zeitz muss eine medizinische Maske getragen werden. Warum die Stadt so entschieden hat.

Von Angelika Andräs 05.04.2022, 18:00
In der Stadtverwaltung Zeitz und städtischen Einrichtungen gilt weiterhin die Maskenpflicht. Die Stadt macht von ihrem Hausrecht Gebrauch.
In der Stadtverwaltung Zeitz und städtischen Einrichtungen gilt weiterhin die Maskenpflicht. Die Stadt macht von ihrem Hausrecht Gebrauch. Foto: Boris Roessler/dpa

Zeitz/MZ - Die Stadt Zeitz macht in Sachen Corona-Infektionsschutz von ihrem Hausrecht Gebrauch. In den Verwaltungsgebäuden der Stadt Zeitz besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Insbesondere in Bereichen mit hohem Publikumsverkehr möchte die Verwaltung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ebenso schützen, wie Besucherinnen und Besucher, heißt es dazu von der Pressestelle.

Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, seien bei Vorlage eines ärztlichen Attestes ausgenommen. Der Verwaltungsvorstand werde das weitere Infektionsgeschehen fortlaufend beobachten und diese über das Hausrecht geregelte Maßnahme gegebenenfalls anpassen.

Die Maskenpflicht gilt im Bürgerbüro, Standesamt, Stadtarchiv, Museum Schloss Moritzburg, Stadtbibliothek und Tourist-Information, aber auch in der Schwimmhalle (Gänge und Umkleidebereich), im Gewandhaus und im Haus der Jugend. In den Sportstätten sind alle Maßnahmen aufgehoben.

Standesamt und Stadtarchiv können darüberhinaus nur nach Terminabsprache besucht werden.