Personenschifffahrt Bad Kösen Personenschifffahrt Bad Kösen: Warten auf Antwort vom Schirmherrn
Bad Kösen. - Die Ruderkähne der Bad Kösener Personenschifffahrt dürfen nach wie vor nicht ausgeliehen werden. Zwar hat das Landesverwaltungsamt Halle die Forderung zurückgenommen, dass in jedem Ruderboot ausreichend Schwimmwesten vorhanden sein müssen, aber es wird weiter darauf bestanden, dass Voraussetzung für den Ausleihbetrieb das Vorhandensein eines Rettungsbootes nach EU-Norm ist (wir berichteten). Darüber informiert der Betriebsleiter der Bad Kösener Personenschifffahrt, Andreas Lindner, auf Anfrage unserer Zeitung.
Begründet wird die Notwendigkeit der Anschaffung eines Rettungsbootes, das mindestens 3 000 Euro kostet, damit, dass es in der Saale Untiefen gibt. Allerdings könne die Stadt Bad Kösen einen Antrag auf die Aufhebung dieser Vorgabe der Landesverwaltungsamtes stellen.
Noch keine Antwort hat Lindner auf seinen Brief erhalten, den er an den Schirmherrn des Blauen Bandes, Wirtschaftsminister Dr. Horst Rehberger, geschrieben hat. Laut Pressestelle im Wirtschaftsministerium wurde Lindners Schreiben zuständigkeitshalber an das Verkehrsministerium weitergereicht. Auch von dort liegt noch kein Antwortschreiben vor. Lindner verweist in seinem Schreiben nicht nur auf die Hemmnisse, die ihm seitens des Landesverwaltungsamtes für den Ruderbootverleih in den Weg gelegt werden. "Die Verordnung über die Durchführung der Schifffahrt auf oberer Saale und Unstrut ist total überspitzt und übersteigt teilweise sogar die Rheinschifffahrtsverordnung," so Lindner in seinem Brief.
Im Folgenden führt der Betriebsleiter drei gravierende Beispiele auf. Punkt eins betrifft die Nachtfahrten, die verboten sind und nur im Einzelfall genehmigt werden dürfen. Touristen würden sich je nach Wetterlage spontan für Nachtfahrten entscheiden, und deshalb könne vorher keine Genehmigung beantragt werden. Außerdem werde eine Nachtfahrtversicherung verlangt. "So einen Quatsch gibt es nicht. Schiffe sind, wie Autos auch, immer versichert", argumentiert Lindner. Er kritisiert zudem die Vorschrift, dass Schiffe und Fähren an Saale und Unstrut aller zwei Jahre untersucht werden müssen. Auf Bundeswasserstraßen dagegen ist der Zeitraum auf fünf Jahre festgelegt. Als Grund für diese Regelung wird vermutet: "Je mehr Überprüfungen, umso mehr Gebühren werden fällig."
Lindner bittet Minister Rehberger in seinem Brief vom 7. Juli, das Landesverwaltungsamt zum Einlenken zu bewegen. "Auf dem kleinen Saaleabschnitt zwischen Bad Kösen und der Rudelsburg, wo es außer uns keine Berufsschifffahrt gibt, wo es keine Schleusen, Wehre oder gefährlichen Strömungen gibt, muss man nicht so hohe Auflagen verlangen", schreibt der Chef des Schifffahrtsunternehmens.