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Gerichtsverhandlung Hat Zeitzerin Hakenkreuze an Häuser geschmiert?

25-Jährige ist vor dem Amtsgericht angeklagt. Was sie zu den Vorwürfen vor Gericht sagt.

Von Matthias Voss 19.10.2021, 05:45
Justitia
Justitia Foto: dpa

Zeitz/MZ - Hat eine 25-jährige Zeitzerin vor gut einem Jahr in der August-Bebel-Straße Hakenkreuze und andere verbotene Nazi-Symbole wie SS-Runen an Häuserwände und Kellertüren geschmiert? Diese Frage kann vor dem Amtsgericht erst bei einer Fortsetzung geklärt werden. Denn die Angeklagte behauptete am ersten Verhandlungstag, dass sie zum Tatzeitpunkt stark betrunken gewesen sei. „Außerdem stand ich unter Drogen, so dass ich mich an nichts erinnern kann. Aber so kann ich es auch nicht abstreiten, dass ich das gemacht habe“, meinte die Frau. Letzteres bestätigte sie, als sie sich auf Fotos von einer Überwachungskamera wiedererkannte.

Ihrer Meinung nach aber könne sie gar nicht für die Taten verantwortlich gemacht werden. „Ich war mit meinem damaligen Freund unterwegs und wir wollten ein bisschen Scheiße bauen. Da hat er mich gedrängt, die Symbole an die Wände und Türen zu malen“, erklärte die 25-Jährige. Der Mann soll ihr sogar mit körperlicher Gewalt gedroht haben. „Aber ich habe zwei Kinder, da kann ich mich doch nicht von dem verprügeln lassen“, sagte die Angeklagte weiter. Mittlerweile wolle sie nichts mehr mit dem Mann, der offenbar aus der rechten Szene stamme, zu tun haben. „Ich selber bin überhaupt nicht rechts gerichtet. Und normalerweise würde ich auch sowas gar nicht tun. Aber unter den Umständen blieb mir wohl nichts anderes übrig“, meinte sie noch.

Für den Richter reichte die Aussage aber nicht, um zu einem Urteil zu kommen. So sah er es als zwingend notwendig an, den Ex-Freund der Angeklagte zu einem Fortsetzungstermin vorzuladen, um diesen als Zeugen zu befragen. Dabei besteht allerdings die Gefahr, dass der Mann die Aussage verweigert, weil er das in dem Augenblick darf, wo er sich selber belasten könnte. Der Termin soll wohl noch in diesem Jahr vor dem Amtsgericht in Zeitz stattfinden.