1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Zeitz
  6. >
  7. Grundschule Zeitz-Ost: Grundschule Zeitz-Ost: Warum nun ein Geschoss runter muss

Grundschule Zeitz-Ost Grundschule Zeitz-Ost: Warum nun ein Geschoss runter muss

Von Angelika Andräs 31.08.2019, 06:00
Das zweite Obergeschoss der Schule wird abgerissen.
Das zweite Obergeschoss der Schule wird abgerissen. Hartmut Krimmer

Zeitz - Alles wird anders, aber wird nun auch endlich alles gut? Die Zeitzer Stadträte gaben ihrer Hoffnung, dass es so ist, mit einem einstimmigen Votum Ausdruck. Sie stimmten in der kurzfristig einberufenen Sondersitzung am Donnerstag für die veränderte Planung für die Grundschule Zeitz-Ost. Die wird künftig nur noch zweigeschossig sein. Das dritte Obergeschoss wird abgerissen.

Dieser Beschluss ist die Grundlage, um Fördermittel der Europäischen Union, des Bundes und des Landes Sachsen-Anhalt aus dem Förderprogramm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für die Sanierung zu erhalten.

Teilsanierung favorisiert

Ob denn jetzt tatsächlich die Garantie für den Erhalt des Geldes gegeben sei, war eine Frage, die die Stadträte immer noch umtrieb. Schließlich ist die Baumaßnahme ohne finanzielle Förderung nicht realisierbar. Und: Man hatte bereits monatelang darauf gewartet, dass die Fördermittel freigegeben werden.

Seit 2014 steht die Grundschule in der Gustav-Mahler-Straße 14 als Nummer 1 auf der Prioritätenliste zur Sanierung von Schulen in Zeitz. Der Stadtrat setzte sich vor über einem Jahr durch und favorisierte eine Teilsanierung des Gebäudes. Alle Unterlagen zur Überprüfung des Fördermittelbescheids lagen seit Monaten beim Landesverwaltungsamt (LVA) in Halle vor, die Stadt reichte nach Aufforderung bis Dezember 2018 weitere Unterlagen nach.

Prüfung beim Landesbetrieb

Im Juli dieses Jahres war dann offensichtlich die Prüfung beim Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement, der aufgrund der hohen Fördermittelsumme von über sechs Millionen Euro den Fördermittelbescheid prüfen muss, abgeschlossen. Laut Anhörungsbescheid vom 25. Juli galt die vom Stadtrat am 21. Juni 2018 beschlossene Variante - Teilsanierung mit Abtrennung und Nichtnutzung von sechs Klassenräumen - als unwirtschaftlich und daher nicht förderfähig.

„Die Unwirtschaftlichkeit resultiere aus einer zu großen Nutzfläche im Verhältnis zur geplanten Schüler- und Hortkinderzahl“, erläutert die Stadtverwaltung. „Das Landesverwaltungsamt zog daher einen Widerruf des Zuwendungsbescheides vom 27. November 2017 in Erwägung.“

Alle Fraktionen im Stadtrat signalisierten Zustimmung

Alle Fraktionen im Stadtrat signalisierten Zustimmung, um das zu verhindern. Dennoch wollte Horst Heller (Linke) wissen, ob denn die Abstimmung mit dem Landesverwaltungsamt jetzt endgültig sei. „Das Landesschulamt hat der Planung zugestimmt, das Landesverwaltungsamt hat Zustimmung signalisiert“, antwortete Bürgermeisterin Kathrin Weber.

„Wir gehen davon aus, dass nichts mehr kommt.“ Außerdem stießen sich einige Stadträte daran, dass für die Bewertung der Maßnahme offensichtlich nur Zahlen zählen. „Wir haben da schon ein bisschen Bauchschmerzen“, sagte Dirk Jonas (AfD). „Um Quadratmeterzahlen geht es doch bei Masttieren und nicht bei Kindern.“

Teil der Stellungnahme

Auch die Notwendigkeit, für den nun anstehenden Abriss Städtebaufördermittel einzusetzen, warf Fragen auf. „Die Städtebaufördermittel werden jetzt zeitnah beantragt“, beschied Weber. Die Anträge sollen dann, so wohl die Zusage vom LVA, parallel bearbeitet werden. Die Stadt Zeitz hat bis 30. August Gelegenheit, eine schriftliche Stellungnahme zu verfassen, um einen möglichen Widerruf abzuwenden.

„Der Stadtratsbeschluss ist essenzieller Bestandteil der Stellungnahme der Stadt Zeitz an das Landesverwaltungsamt“, bestätigt Pressesprecherin Sophie Schlehahn. „Anhand dieser Stellungnahme und der nachzureichenden Förderunterlagen entscheidet das Landesverwaltungsamt über die Förderfähigkeit des Vorhabens.“ (mz)