Gemeindekirchenrat Gemeindekirchenrat: Wahlen im Oktober
Vom 5. bis 27. Oktober stehen in allen Gemeinden und Kirchengemeinde-Verbänden der Evangelischen Kirche Mitteldeutschland (EKM) die Wahlen zum Gemeindekirchenrat oder örtlichen Beirat an. Erstmals wird es für alle Gemeinden die Möglichkeit zur Briefwahl für alle geben. Zum Gemeindekirchenrat gehören neben der Pastorin oder dem Pfarrer mindestens vier gewählte Mitglieder. Dem Gemeindekirchenrat obliegt die Leitung der Kirchengemeinde. Er beschäftigt sich unter anderem mit Fragen der Verkündigung, der Seelsorge und der diakonischen Arbeit. Außerdem entscheidet der Gemeindekirchenrat über Bau- und Finanzfragen. (quelle: ekm)