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Gartenabfälle im Burgenlandkreis Gartenfeuer dürfen wieder lodern

Das ist allerdings nicht überall erlaubt. Was das Umweltamt des Kreises empfiehlt.

28.02.2024, 16:00
Wenn Gartenabfälle brennen, haben icht selten auch die Nachbarn etwas davon.
Wenn Gartenabfälle brennen, haben icht selten auch die Nachbarn etwas davon. Archivfoto: Birger Zentner

Zeitz/MZ. - Ab Freitag, 1. März, ist es in Teilen des Burgenlandkreises wieder erlaubt, pflanzliche Gartenabfälle auf dem eigenen Grundstück zu verbrennen.

Das teilt jetzt das Umweltamt des Burgenlandkreises mit. Dabei sei allerdings sowohl die Verbrennungsverordnung des Kreises als auch der Brandschutz und die Wetterlage zu beachten.

Die Gartenabfälle dürfen demnach jeweils montags bis freitags in der Zeit von 9 bis 18 Uhr und samstags von 9 bis 12 Uhr verbrannt werden. Das Verbrennen an Sonntagen sowie an gesetzlichen Feiertagen sei dagegen nicht zulässig.

Karte zeigt, wo es erlaubt ist

Wo dies erlaubt ist und weitergehende Informationen zu den Standorten aller Grün- und Astschnitt-Annahmestellen, ist über die Homepage des Burgenlandkreises unter: www.burgenlandkreis.de/de/abfallbeseitigung.html einsehbar. Dort gibt es auch eine Karte auf der ersichtlich ist, wo das Verbrennen erlaubt ist. In der Kernstadt Zeitz beispielsweise ist es verboten, in den Ortschaften nicht.

Das Umweltamt bittet die Bürgerinnen und Bürger dringend darum, auf das Verbrennen zu verzichten und diese Abfälle stattdessen auf dem eigenen Grundstück zum Beispiel durch Kompostierung zu verwerten oder in einer der 18 lokalen Annahmestellen abzugeben. Somit würde nicht nur Rauch, Qualm und Brandgeruch vermieden, sondern es könne auch ein Beitrag dazu geleistet werden, die Luftqualität zu verbessern.

Außerdem würden die abgegebenen pflanzlichen Gartenabfälle sowohl zu qualitativ hochwertigem Kompost weiterverarbeitet als auch beispielsweise im Kompostwerk Weißenfels zur Erzeugung von Strom und Wärme genutzt.

Tiere Opfer der Flammen

Wer dennoch verbrennt, sollte die Gartenabfälle grundsätzlich vorher komplett umschichten, um kleinere Tiere wie beispielsweise Igel, Mäuse, Vögel und Insekten, die Grünschnitthaufen häufig als Unterschlupf nutzten, zu vertreiben.

Ein bloßes Rütteln am Haufen reiche dagegen nicht aus, da sich die Kleintiere dann eher völlig ruhig verhalten, statt zu flüchten.

Für private Anlieferer aus dem Burgenlandkreis sei die Abgabe einer Menge von maximal einem Kubikmeter pro Anlieferung an allen Abgabestellen im Kreis gebührenfrei, heißt es weiter.

Darüber hinaus gehende Mengen sowie Grün- und Astschnitt von Gewerbebetrieben seien dagegen gebührenpflichtig und könnten nur im Kompostwerk Weißenfels, auf dem Kompostplatz Nißma oder auf dem Grün- und Astschnittplatz in Freyburg (Unstrut) abgegeben werden.

Die Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd biete zudem die Möglichkeit, Grün- und Astschnitt im 14-täglichen Rhythmus über die Biotonne oder Zusatzbiotonne im Holsystem entsorgen zu lassen.

Annahmebedingungen sowie Informationen zu den Annahmestellen im Kreis gibt es online auf www.awsas.de. Der Kontakt zum Umweltamt ist unter der E-Mail-Adresse umweltamt@blk.de oder der Telefonnummer 03443/37 22 41 möglich.