Fahrräder, Bootsmotor, Luftgewehr Fahrräder, Bootsmotor, Luftgewehr: Zeitzer wegen Hehlerei in 70 Fällen vor Gericht

Halle (Saale)/Zeitz - Allein das Vorlesen der Anklageschrift dauerte eine geschlagene halbe Stunde. Genau 70 Fälle von gewerbsmäßiger Hehlerei, also Handeln mit Diebesgut, wirft die Staatsanwaltschaft in Naumburg einem 40-jährigen Zeitzer vor. Dafür muss er sich seit Freitag vor dem Landgericht in Halle verantworten.
Sein Lager hatte der Angeklagte in einer großen Garage auf dem Gelände der ehemaligen Scharnierfabrik in der Bachstraße in Zeitz. Dort stellte die Polizei nach Tipps aus der Drogenszene bei drei Durchsuchungen zahllose, teilweise sehr wertvolle Gegenstände sicher. „Wir hatten 2013/14 einen unerklärlichen Anstieg an Diebstählen in Zeitz und fragten uns, wo die Sachen gelandet sind. Deswegen haben wir diesbezüglich verstärkt ermittelt“, sagte die verantwortliche Polizistin vor Gericht aus.
„Seit fünf Jahren nimmt er täglich die Drogen, dafür brauchte er rund 2.500 Euro im Monat“
Neben Fahrrädern, Mopeds und Werkzeug waren auch ein Messgerät im Wert von rund 10.000 Euro, eine Taucherausrüstung, ein Bootsmotor und ein Luftdruckgewehr mit dabei. Mit dem Verkauf hatte der 40-Jährige seinen Drogenkonsum finanziert. Seit 2010 sei er abhängig von Crystal Meth, wie er selber vor Gericht zugab. „Seit fünf Jahren nimmt er täglich die Drogen, dafür brauchte er rund 2.500 Euro im Monat“, ließ er über seinen Anwalt verkünden.
Seit Ende Januar aber sitzt er nun in Untersuchungshaft. Und dieser Gefängnisaufenthalt wird sich sehr wahrscheinlich noch verlängern. Denn bei einer zweistündigen Unterbrechung der Verhandlung besprachen alle Parteien ein weiteres Vorgehen. Denn sollte sich der Angeklagte geständig zeigen, „werden wir Sie zu zwischen drei und vier Jahren Gefängnis verurteilen. Nicht weniger, aber auch nicht mehr. Das sichern wir Ihnen zu“, versprach die Vorsitzende Richterin des Schöffengerichtes.
Möglich wären bis zu 15 Jahre Haft
Möglich wären bis zu 15 Jahre Haft. Dazu soll sich Anfang der Woche ein psychologischer Sachverständiger mit dem Angeklagten unterhalten und spätestens am letzten Verhandlungstag Anfang Juli ein entsprechendes Gutachten vortragen.
Unabhängig davon trat das Gericht in die Beweisaufnahme ein und vernahm immerhin noch zwei von sieben geladenen, teilweise unentschuldigt fehlenden Zeugen. Der erste hätte den Angeklagten schon schwer belasten können. Doch der ebenfalls 40-Jährige Zeitzer wollte sich, im Gegensatz zu einer Aussage vor der Polizei im Dezember 2018 nun nicht mehr so richtig erinnern, was in der Bachstraße vor sich ging. „Ich stand damals unter Drogeneinfluss und habe viel Blödsinn geredet“, meinte er nun vor Gericht.
„Sie wissen schon, dass Sie vor Gericht die Wahrheit sagen müssen“
Mehrmals hielten das Gericht und auch die Staatsanwältin ihm seine Aussage vor. Aber er bestätigte nicht, dass er damals von Drogengeschäften, Diebesgut und entsprechenden An- und Verkäufen erzählt hatte.
„Sie wissen schon, dass Sie vor Gericht die Wahrheit sagen müssen und den Angeklagten nicht in Schutz nehmen dürfen, ja?“ fragte eine sichtlich angesäuerte Vorsitzende Richterin. Mit Sätzen wie „Ja, könnte ich damals gesagt haben“ wackelte der Zeuge merklich, kippte aber letztendlich nicht um und war anschließend sichtlich froh, den Zeugenstand wieder verlassen zu dürfen. (mz)